Airline-Pleiten: Meist wird das Ticket wertlos

Kunden von Fluggesellschaften sind bei Insolvenz nicht gesetzlich abgesichert.
Für zahlreiche Urlauber war es eine Schreckensmeldung: Die Fluggesellschaft Hamburg International hat Insolvenz angemeldet. Dem Schrecken folgte die Erleichterung. Alle Passagiere können zurückfliegen und auch gebuchte Passagiere können ohne Sorge zum Flughafen fahren, weil es für sie Ersatzflüge gibt. Der Grund: Hamburg International flog fast ausschließlich für Reiseveranstalter. Und bei Airline-Pleiten müssen diese für ihre Kunden gerade stehen.
Anders ist das, wenn ein Passagier direkt bei Hamburg International gebucht hat. Dann geht es ihm wie jedes Jahr wieder Tausenden von Fluggästen, die im Ausland festsitzen, weil ihre Fluggesellschaft zum Konkursrichter gehen musste. Ihr Ticket ist nichts mehr wert, keine andere Airline nimmt sie mit – nur gegen Bezahlung eines neuen Tickets. Selbst Allianzpartner winken bei der Frage nach Hilfe ab. Die gestrandeten Passagiere haben nicht nur den Ärger, sie bleiben auch auf den Kosten sitzen.
Fein raus sind bei Airline-Pleiten Pauschalreisende. Um sie muss sich auf jeden Fall der Reiseveranstalter kümmern – auch wenn das Ferienpaket Linienflüge beinhaltet. Bei Insolvenz einer Fluggesellschaft besorgt er auf seine Kosten neue Tickets. Sind die Kunden bereits unterwegs, muss der Reiseveranstalter auch für nötige zusätzliche Hotelübernachtungen sorgen.
Airlines verhindern Versicherung
Denn was bei Pauschalreisen längst Pflicht für Veranstalter ist, das haben die Fluggesellschaften bisher erfolgreich verhindert: eine Pleiteschutzversicherung. Ihr Argument war, dass dies nur eine versteckte Subventionierung kleiner Airlines wäre. Die alljährlichen Pleiten, allein im Jahr 2009 waren es gut ein Dutzend, zeigen aber, dass die Absicherung von Passagieren längst überfällig ist. Schon seit Jahren wird vom Deutschen Reiseverband auf europäischer Ebene ein „Passenger Protection Plan“ gefordert, ein Versicherungsfonds für Passagiere von zahlungsunfähigen Fluggesellschaften. Auch der Verband europäischer Reiseunternehmen Ectaa forderte von der EU-Kommission, diese Lücke im Schutz von Flugpassagieren zu schließen. Bisher ist jedoch nichts geschehen.
Vorsichtige Reisende sollten daher genau überlegen, wem sie ihr Geld anvertrauen. Schließlich gibt es fast immer Alternativen – selbst dann, wenn das Ziel nur von einem unsicheren Kandidaten bedient wird. Dann kann man prüfen, ob die Strecke im so genannten Code Sharing von mehreren Gesellschaften angeboten wird. Wer sich das Ticket auf den solventen Partner ausstellen lässt, der steht auf der sicheren Seite. Weniger Risiko haben auch Passagiere, die für die Flugbuchung ins Reisebüro gehen. Die Mitarbeiter haben eine gewisse Fürsorgepflicht gegenüber ihren Kunden und müssen auf ein mögliches Insolvenz-Risiko hinweisen.
Rainer Krause