Zahlungsunfähig?

Sollte ich während der Bauzeit meine Kaufpreisraten nicht rechtzeitig oder gar nicht mehr zahlen können – was passiert dann?
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Immobilien-Experte Alfred Hollmann.
fkn Immobilien-Experte Alfred Hollmann.

AZ-Leserin Annabel D. aus München

Soweit Sie mit der Zahlung einer Kaufpreisrate in Verzug kommen (entsprechender Bautenstand und ordnungsgemäße Benachrichtigung/Rechnung vorausgesetzt), sind Sie verpflichtet, die in Ihrem Kaufvertrag normalerweise aufgeführte Verzugsregelung zu beachten. Diese sieht im Normalfall ab einem gewissen Zeitpunkt Verzugszinsen in näher definierter Höhe vor. Soweit zur Zinshöhe nichts geregelt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Wenn Sie während der Bauzeit zahlungsunfähig werden (was bei einer seriösen Finanzierung mit entsprechendem Eigenkapital eher unwahrscheinlich sein wird), hat der Bauträger die Wahl zwischen Zwangsvollstreckung oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Es ist dabei völlig unerheblich, aus welchen Gründen Sie zahlungsunfähig geworden sind. Sie alleine sind für die (rechtzeitige und vollständige) Bezahlung Ihrer Kaufpreisraten verantwortlich.
Soweit der Verkäufer/Bauträger den Weg der Zwangsvollstreckung wählt, greifen die gesetzlichen Regelungen (Zugriff auf Ihr gesamtes Vermögen). Bei Rücktritt vom Kaufvertrag haben Sie die Löschung etwaiger im Grundbuch für Sie eingetragene Rechte (Auflassungsvormerkung) zu bewilligen, im Gegenzug erhalten Sie eventuell bereits gezahlte Kaufpreisraten zurück. Der Bauträger hat dann Anspruch auf Schadensersatz. Dieser setzt sich in der Regel zusammen aus Verzugszinsen, gezahlten Vertriebsprovisionen, eventuell geringerem Kaufpreis beim Wiederverkauf und sonstigen zusätzlichen Aufwendungen. Sie haben also sämtliche Kosten zu tragen, die durch Ihre Zahlungsunfähigkeit entstanden sind.
 
Mehr Informationen finden Sie unter www.terrafinanz.de

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