Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflichten?

In meiner Wohnanlage wird eine Betonsanierung der Tiefgarage fällig. Obwohl ich dort keinen Stellplatz habe, soll ich mit bezahlen.
von  AZ Themenredaktion
Immobilien-Experte Alfred Hollmann.
Immobilien-Experte Alfred Hollmann. © fkn

In meiner Wohnanlage wird eine Betonsanierung der Tiefgarage fällig. Obwohl ich dort keinen Stellplatz habe, soll ich an dieser Sanierung genauso mit bezahlen wie die Tiefgaragenbesitzer.

Johann S. aus München

Entscheidend hierbei ist, was in Ihrer Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung geregelt ist und welche Beschlüsse die Eigentümergemeinschaft seit Bestehen der Gemeinschaft gefasst hat. Grundsätzlich ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Solidargemeinschaft, was bedeutet, dass alle Betroffenen für alles gemeinsam aufkommen. Normalerweise werden die Kosten entsprechend der Miteigentumsanteile aufgeteilt. Natürlich kann auch geregelt werden, dass diejenigen, die etwas nicht benutzen können, auch nicht mit zahlen müssen. Ein klassischer Fall ist hier die Mehrhausanlage, bei der nicht jedes Haus mit einem Aufzug ausgerüstet ist. Oder aber wie Ihr Fall, dass nicht jeder Wohnungseigentümer auch einen Tiefgaragen-Stellplatz besitzt. Aber dies muss explizit in der Teilungserklärung geregelt sein oder es muss irgendwann ein rechtsbeständiger Mehrheitsbeschluss in einer Wohnungseigentümerversammlung gefasst worden sein. Ansonsten zahlen Sie entsprechend Ihrer Miteigentumsanteile mit – oder so viel, wie in Ihrer Teilungserklärung geregelt ist.


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