Wohnen in Gewerberäumen

Jeden Samstag beantwortet Immobilienexperte Hollmann eine Leserfrage in der Abendzeitung
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Immobilien-Experte Alfred Hollmann.
fkn Immobilien-Experte Alfred Hollmann.

 

Wir haben früher kleine Gewerbeeinheiten gekauft und diese als Wohnungen vermietet, da wir keine Gewerbemieter finden konnten und auch heute keine finden würden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft fordert nun die Kündigung der Mieter. Was sollen wir tun?
Ulrike Z.,Augsburg

Es dürfte schwierig sein, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft die Kündigung von Mietverträgen durchsetzen kann. Insoweit dürfte es bei bestehenden Mietverträgen keine Probleme geben. Eine Neuvermietung wäre jetzt nicht mehr möglich (ohne rechtliche Konsequenzen). Sie sollten bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde versuchen, eine Nutzungsänderung in Wohnen durchzusetzen. In der Regel ist dies einfacher wie umgekehrt (also von Wohnen zu Gewerbe ). Zudem müssen Sie dann bei Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft einen Beschluss herbeiführen (mit der in der Teilungserklärung vereinbarten Mehrheit), dass auch auf dieser Ebene Gewerbe in Wohnen geändert wird. Sollten diesen Änderungswünschen nicht nachgekommen werden, bliebe Ihnen eigentlich nur noch die Möglichkeit, an einen gewerblichen Zwischenmieter zu vermieten, der dann an Asylanten oder sonstige Bedürftige weitervermietet. Auch ein gewerbliches Arbeiterwohnheim wäre unter diesen Umständen dann wohl möglich.

Mehr Informationen gibt es unterwww.terrafinanz.de!

 

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