Wer zahlt für den kranken Baum?

Jeden Samstag beantwortet unser Immobilienexperte eine Leserfrage in der Abendzeitung
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Immobilien-Experte Alfred Hollmann
fkn Immobilien-Experte Alfred Hollmann

 

In unserer Wohnanlage wurde ein kranker Baum gefällt, der im Gartenanteil eines Sondernutzungsberechtigten stand. Die Hausgemeinschaft hat nach Diskussion mit dem Hausverwalter die Kosten übernommen. War das richtig?
Johann R.,München

Grundsätzlich werden in der Teilungserklärung die Sondernutzungsrechte an die einzelnen Sondereigentumseinheiten zugeordnet. Soweit der Sondernutzungsberechtigte dann dort Bäume pflanzt (was wohl nur eingeschränkt zugelassen wird), hat er auch selbst für diese zu sorgen und die Kosten für Unterhalt und Erneuerung zu tragen. In diesen Sondernutzungsrechten können aber auch, und darauf nimmt das Sondernutzungsrecht keine Rücksicht, baubehördliche Auflagen erfüllt werden müssen, wie die Umsetzung des Freiflächengestaltungsplans der Baugenehmigungsbehörde. Dies bedeutet , wenn der Freiflächenplan Bäume im Bereich des Sondernutzungsrechts vorsieht, dass diese der teilende Eigentümer oder Sondernutzungsberechtigte zu pflanzen hat und der Sondernutzungsberechtigte zu unterhalten und zu erneuern. Eine Abweichung von diesem Prinzip müsste schon in der Teilungserklärung verankert sein, dass nämlich der Baum vom Sondernutzungsrecht ausgenommen ist. Sollte so eine Regelung in Ihrer Teilungserklärung nicht vorhanden sein- und auch in der Vergangenheit kein entsprechender Eigentümerbeschluss gefasst worden sein - , hätte wohl der Sondernutzungsberechtigte alleine für die Kosten der Baumfällung aufkommen müssen.

Mehr Informationen gibt es unter www.terrafinanz.de!

 

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