Weniger Hausgeld zahlen

Jeden Samstag beantwortet unser Immobilienexperte eine Leserfrage in der Abendzeitung
von  AZ Themenredaktion
Immobilien-Experte Alfred Hollmann
Immobilien-Experte Alfred Hollmann © fkn

 

Obwohl ich jedes Jahr zu viel Hausgeld zahle (ich erhalte nicht verbrauchte Heizkostenvorauszahlungen in Höhe von 250 zurück), weigert sich der Hausverwalter, die Vorauszahlungen zu reduzieren. Ist das rechtens?
Andreas K. aus München

Grundsätzlich ermittelt der Hausverwalter die voraussichtlichen Betriebskosten und Heizkosten für die gesamte Wohnanlage nach dem Aufwand der vergangenen Jahre, berücksichtigt Sondersituationen und erstellt hiernach den Wirtschaftsplan. Die Gesamtaufwendungen gemäß dieses Wirtschaftsplanes verteilt der Hausverwalter dann nach Miteigentumsanteilen auf die einzelnen Eigentümer, woraus sich dann das monatliche Hausgeld ergibt. Soweit Ihr Hausverwalter also einen Wirtschaftsplan für die gesamte Wohnanlage erstellt, wäre Ihr „Angriffspunkt" die Wohnungseigentümerversammlung, auf der der Wirtschaftsplan regelmäßig beschlossen wird. Wenn andere Miteigentümer ähnliche Probleme haben, können Sie eine Reduzierung der Vorauszahlungen wohl durchsetzen. Soweit Ihr Verwalter Einzelwirtschaftspläne – also für jeden Eigentümer einen eigenen Wirtschaftsplan – erstellt, kann er auf Ihre spezielle Situation (weniger Heizkosten wegen regelmäßigen Auslandsaufenthalt im Winter) eingehen und Ihren Wirtschaftsplan – als Grundlage für Ihr monatliches Wohngeld – anpassen. Zur Erstellung von Einzelwirtschaftsplänen ist Ihr Verwalter aber nicht verpflichtet.

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