Wann brauche ich eine Baugenehmigung?

Ich will im Umland auf einem kleinen Grundstück ein Häuschen bauen. Für das Grundstück gibt’s einen Bebauungsplan. Brauche ich eine Baugenehmigung?
Anna H. aus München
Es gibt normalerweise zwei Arten der Baurechtssicherheit: Baurecht gemäß Bauvorbescheid oder Baurecht gemäß Bebauungsplan. Bei Baurecht gemäß Bauvorbescheid benötigt man immer ein Baugenehmigungsverfahren, um bauen zu können. Soweit, wie in Ihrem Fall, das Grundstück im Umgriff eines rechtsbeständigen Bebauungsplans liegt, kann man mit Zustimmung der Baubehörde auch im Genehmigungsfreistellungsverfahren bauen.
Das bedeutet, dass man bei der Genehmigungsbehörde den Antrag auf Genehmigungsfreistellung stellt und die notwendigen Antragsunterlagen nebst Plänen einreicht. Wenn die Genehmigungsbehörde dann nicht binnen vier Wochen widerspricht oder einen positiven Bescheid erlässt, kann man im Freistellungsverfahren bauen. Eine direkte Nachbarbeteiligung gibt es in dem Fall nicht, man muss nur den Willen zu bauen gegenüber den Nachbarn kundtun.
Die Nachbarn können in dem Fall auch nicht gegen eine Baugenehmigung klagen, da ein angreifbarer Verwaltungsakt (Baugenehmigung) ja nicht erlassen wurde. Grundsätzlich gilt aber: Im Genehmigungsfreistellungsverfahren kann man nur bauen, wenn man sich an die Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplans hält, in dem das Grundstück liegt.
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