Thuja-Probleme

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Immobilien-Experte Alfred Hollmann.
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Darf ich eine Thuja- Hecke, die mein Nachbar vor 30 Jahren zu nah an die Grundstücksgrenze gepflanzt hat, auf meiner Seite zuschneiden oder habe ich auch einen Anspruch darauf, dass sie entfernt wird?
Gustl G. aus Burghausen

Wie Sie geschrieben haben wurde die Thuje vor 30 Jahren, wohl unter Zustimmung Ihres Voreigentümers, in einem Abstand von 30 Zentimetern zur Grundstücksgrenze gepflanzt. Die Höhe der Hecke beträgt derzeit ca. 3,5 Meter. Bezüglich Ihrer Frage wegen des Anspruchs auf Rückbau, also Entfernung der Hecke, greift wohl sicher die Verjährung dieses Anspruchs (unabhängig davon, dass Ihr Voreigentümer der Hecke ja wohl zugestimmt hat). Anders sieht es wegen dem Rückschnitt der Hecke auf Ihrem Grundstück aus Dies können Sie meiner Meinung nach sicher tun, auch wenn die Hecke dann etwas dünner wird. Eben- so sehe ich Ihren Anspruch darauf, dass der Nachbar die Hecke auf eine Höhe von zwei Meter zurück schneiden muss. Hier sollten Sie sich auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme berufen. Grundsätzlich gilt: Soweit Zweige und Äste der Nachbarbepflanzung auf Ihr Grundstück rüberwachsen und der Nachbar nach Auforderung dies nicht beseitigt, haben Sie das Recht dies selbst zu tun.

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