Steuern sparen beim Hauskauf

Jeden Samstag beantwortet unser Immobilienexperte eine Leserfrage in der Abendzeitung
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Immobilien-Experte Alfred Hollmann.
fkn Immobilien-Experte Alfred Hollmann.

Ich habe einen höheren Geldbetrag geerbt und überlege, ob ich ihn in eine Eigentumswohnung investiere. Kann ich die Kosten für den Wohnungskauf steuerlich absetzen?
Susanne H. aus München

Hier ist zuerst die Frage zu klären, ob Sie die Wohnung zum Selbstbezug oder zur Kapitalanlage erwerben wollen. Soweit die Wohnung zum Selbstbezug gedacht ist, können keinerlei Kosten des Immobilienerwerbs steuerlich geltend gemacht werden. Auch ist es bei Selbstbezug nicht möglich, später steuerliche Vorteile zu generieren ( z.B.: AfA - Absetzung für Abnutzung). Ganz anders verhält es sich beim Immobilienerwerb zur Kapitalanlage. Hier können Sie eigentlich sämtliche entstandenen Kosten steuerlich geltend machen, allerdings auf zwei verschiedene Arten. Sämtliche Kosten für eine etwaige Finanzierung der Immobilie (also z.B. Kosten für Beurkundung und Eintragung einer Grundschuld, Bankgebühren, etc.) können Sie sofort in dem Jahr, in dem sie entstehen, steuerlich geltend machen. Die sonstigen Kosten des Immobilienerwerbs (Maklercourtage, Notarkosten und Grundbuchkosten für die Immobilie selbst etc.) müssen Sie aktivieren. Dies bedeutet, dass diese Kosten über die angenommene Lebensdauer der Immobilie (in der Regel 50 Jahre) linear – also gleichmäßig – verteilt werden. Ebenso können Sie über diesen Zeitraum von 50 Jahren eine lineare AfA in Höhe von 2 Prozent jährlich steuerlich geltend machen. Bemessungsgrundlage hierbei sind die Anschaffungskosten der Immobilie ohne Grundstücksanteil.

Mehr Informationen unter www.terrafinanz.de!

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