Rechtzeitig vorsorgen

Mit einem Bausparvertrag haben auch langjährige Eigenheimbesitzer finanzielle Mittel um Wohnträume und Moderniserungen realisieren zu können
von  Abendzeitung
Gut lachen haben Hausbesitzer, die sich mit einem Bausparvertrag Wohnwünsche erfüllen können.
Gut lachen haben Hausbesitzer, die sich mit einem Bausparvertrag Wohnwünsche erfüllen können. © BHW

Mit einem Bausparvertrag haben auch langjährige Eigenheimbesitzer finanzielle Mittel um Wohnträume und Moderniserungen realisieren zu können

Mit Bausparen fit für die Zukunft

HAMELN Bausparen ist heute so flexibel, dass Baugeld immer dann zur Verfügung steht, wenn man es braucht. Darauf geifen heute auch immer mehr Menschen zurück, die längst in ihrem eigenen Heim wohnen.

Die Bausparbranche ist kreativ geworden. Längst sind ihre Produkte so flexibel, dass Bauherren und Eigenheimbesitzer innerhalb weniger Jahre über ihren Bausparvertrag verfügen können. Dabei sind die Vorzüge des Bausparens bestehen geblieben: Zinssicherheit, tragbare Monatsraten und staatliche Förderung. Und das nicht nur, wenn es um den Neubau oder Erstkauf eines Eigenheims geht. Intelligente Bausparprodukte beweisen ihre Stärken auch für gestandene Hauseigentümer, weil nicht nur die Sparer in die Jahre kommen. Auch an Haus oder Wohnung nagt der Zahn der Zeit.

Wohnträume verwirklichen

So lässt sich etwa die Verwandlung eines 20 Jahre alten Badezimmers in eine moderne Wellness-Oase bequem verwirklichen.

Steffen Zwer von der BHW Bausparkasse rechnet vor: „Die Baukosten von zirka 15000 Euro werden bequem mit einem Bauspardarlehen finanziert. Der Hauseigentümer zahlt über den gesamten Zeitraum eine feste monatliche Rate und tilgt damit später das Darlehen.“ Der Bausparvertrag kann innerhalb von zum Beispiel nur drei Jahren zuteilungsreif sein. Noch nicht berücksichtigt ist dabei die staatliche Wohnungsbauprämie, die es innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen gibt.

„Auch vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers können auf dem Bausparvertrag angelegt werden“, sagt BHW-Experte Zwer. So helfen Staat und Arbeitgeber mit, das Modernisierungsdarlehen schneller zu tilgen.

Im Fall der Fälle können Bausparverträge auch vererbt werden.

Mit Rentenbeginn schuldenfrei

Vor allem ältere Hauseigentümer wünschen sich, bei Rentenbeginn schuldenfrei zu sein. Hier bietet sich ein mit Wohn-Riester geförderter Bausparvertrag an. Das darauf über einen Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren angesparte Guthaben kann dann rechtzeitig die Restschulden ablösen. Der Eigenheimbesitzer selbst spart dazu vier Prozent seines Vorjahreseinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen. Die betragen für einen verheirateten Sparer und seine Ehefrau zusammen 308 Euro jährlich. Alle eigenen Aufwendungen sind zusätzlich bis zu 2100 Euro als Sonderausgaben absetzbar und verringern so die Steuerlast. Weiterer Vorteil: Die Guthabenzinsen sind von der Abgeltungsteuer ausgenommen.

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