Nicht mit der Brechstange!

 Energetische Sanierungsmaßnahmen  stellen Vermieter und Mieter vor Probleme
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Sanierungsmaßnahmen können für Mieter zu Behinderungen führen.
dpa Sanierungsmaßnahmen können für Mieter zu Behinderungen führen.

BERLIN Das Ziel ist ehrgeizig: Bis 2020 soll der Wärmebedarf der alten Gebäude in Deutschland um 20 Prozent sinken. Bis 2050 sollen sogar alle 18 Millionen Häuser auf die modernsten Energiesparstandards gebracht werden und damit 80 Prozent weniger Energie verbrauchen. „Das ist ein wichtiges Thema”, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Doch Vermieter und Mieter stellt dieses Vorhaben vor Herausforderungen. „Bei großen Modernisierungsvorhaben prallen unterschiedliche Interessen aufeinander.” Mit einer Mustervereinbarung will der Deutsche Mieterbund helfen, mögliche Streitpunkte im Vorfeld zu klären.
Hausbesitzer wollen Bauarbeiten möglichst schnell und reibungslos über die Bühne bringen. Mieter müssen mit Baulärm und Dreck zurecht kommen und auch mit steigenden Mietkosten rechnen. „Das führt immer wieder zu großen Auseinandersetzungen”, sagt Sönke Bergemann vom Ortsverband der Eigentümervereinigung Haus & Grund. Die Folge: „Viele Eigentümer schrecken vor Sanierungsvorhaben zurück.” Dabei sind energetische Modernisierungen eigentlich für alle Seiten von Vorteil. Laut einer Studie der Deutschen Energie-Agentur profitieren sowohl Vermieter als auch Mieter: 

„Der Vermieter kann die Investitionskosten rentabel auf die Kaltmiete umlegen. Der Mieter profitiert gleichzeitig von geringeren Heizkosten, so dass die Warmmiete nicht steigt.” Doch in der Praxis lauern viele Fallstricke: Wie lange im Voraus muss eine energetische Sanierung angekündigt werden? Wie stark darf die Miete nach Abschluss der Arbeiten angehoben werden? Dürfen Mieter die Miete während der Bauarbeiten mindern – und wenn ja, um wie viel? „Das ganze Verfahren ist sehr formal”, sagt Bodo-Wolf Friers vom Haus-&-Grund-Ortsverband. Dennoch ist der Wille bei vielen Hausbesitzern da, ihre Häuser energetisch zu sanieren. „Nur eins ist klar”, sagt Friers. „Mit der Brechstange geht das nicht.”    Deshalb hat der Deutsche Mieterbund die Mustervereinbarung erarbeitet, die beiden Seiten helfen soll. Auf insgesamt rund 30 Seiten werden die rechtlichen Rahmenbedingungen einer energetischen Sanierung anschaulich erläutert und Einigungsvorschläge für 14 besonders strittige Fragen gemacht. „Über eine energetische Modernisierung sollte nicht gestritten werden”, sagt Ropertz. Das erhöht nur den Stress!
Jede Sanierung beginnt mit der Ankündigung, erklärt der Experte. „Oft gibt es Probleme mit der richtigen Beschreibung.” Die Frage der Mieterhöhung nach einer Sanierung ist meist der heikelste Punkt der ganzen Sanierung.
Deshalb sind in der Broschüre des Mieterbundes die rechtlichen Grundlagen genau erklärt: Nach Abschluss der Arbeiten hat der Vermieter das Recht, „die jährliche Miete um elf Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen”, heißt es in dem Papier. Auch die Frage der Mietminderung spielt eine große Rolle. „An dieser Stelle gibt es immer wieder Streit”, beobachtet Friers. Für Vermieter problematisch: Sie finanzierten die Sanierung oft aus den laufenden Ertrag. Mindern viele Mieter ihre monatlichen Zahlungen, kann das zu einem Problem werden. Mieter wiederum können ihre Wohnungen während der Sanierungsarbeiten oft nur eingeschränkt nutzen!

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