Nebenkosten für den Keller
Meine Tante hat sich in einer Eigentumswohnanlage , in der sie eine Wohnung hat, noch einen zusätzlichen Keller gekauft. Muss Sie dafür genauso hohe Nebenkosten zahlen wie für eine Wohnung?
Andrea K. aus Garching
Unter der Voraussetzung, dass der Kellerrau ein eigenes Teileigentum ist und damit mit entsprechenden Miteigentumsanteil ausgestatte ist, muss man grundsätzlich davon ausgehen, das auch der Kellerraum an den Hauskosten beteiligt ist. Soweit in der Teilungserklärung nichts Spezielles geregelt ist, zahlt man entsprechend dem Miteigentumsanteil an allen Betriebskosten mit. Soweit keine Heizung im Kellerraum vorhanden ist, ist man natürlich von Heizkosten nicht betroffen. Soweit in den Betriebskosten z.B. Kabelanschluss und Wasser/Abwasserkosten beinhaltet sind – und beides ist definitiv im Keller nicht vorhanden – geht eine Befreiung von diesen Kosten nur über eine Änderung der Teilungserklärung. Hier ist entscheidend, welches Quorum für eine Änderung zulässig ist ( 100% oder 75 % - qualifizierte Mehrheit- aller Miteigentümer). Soweit eine Änderung der Teilungserklärung nicht zustande kommt, bleibt nur noch der Weg vors WEG-Gericht, um die Teilungserklärung wegen Unbilligkeit anzufechten.
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