Indexmiete: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was versteht man unter einer Indexmiete? Die AZ liefert Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zum Mietmodell.
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Was gibt es zur Indexmiete zu wissen? Die AZ klärt die wichtigsten Fragen. (Symbolbild)
Was gibt es zur Indexmiete zu wissen? Die AZ klärt die wichtigsten Fragen. (Symbolbild) © imago images/Sven Simon

Von einer Indexmiete ist Mietern derzeit besonders abzuraten. Doch was steckt eigentlich hinter dem Begriff? Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Mietmodell.  

Wie funktionieren Indexmieten?

Bei Indexmieten richtet sich die Mietpreiserhöhung nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Dieser ist in den vergangenen Jahren recht moderat gestiegen, weshalb Indexmieten das ebenfalls taten. Mit der derzeitigen Inflation schießen die Mietkosten bei Indexmietverträgen aktuell aber in die Höhe. Je mehr die Verbraucherpreise steigen, desto mehr steigen auch die Indexmieten.

Steigt die Miete bei Inflation automatisch?

Nein, der Vermieter muss die Erhöhung der Indexmiete ankündigen. Vermieter können auch darauf verzichten, die Miete zu erhöhen, wenn die Verbraucherpreise steigen. Sie können die Miete auch nur alle zwei, drei oder mehr Jahre erhöhen. Das liegt aber allein in ihrem Ermessen.

Formel: Wie kann ich meine Indexmiete berechnen?

Berechnet wird die neue Miete anhand der eingangs vereinbarten Miete. Wurde diese bereits erhöht, wird die Miete, die seit der letzten Mieterhöhung gezahlt wurde, als Grundlage genommen. Gerechnet wird die prozentuale Indexsteigerung dann anhand folgender Formel: Neuer Verbraucherpreisindex geteilt durch alten Verbraucherpreisindex × 100 - 100 = prozentuale Indexsteigerung.

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"Der Vermieter muss – gestützt auf die Zahlen des Preisindexes – eine entsprechende Erhöhungs- oder Änderungserklärung in Textform, also beispielsweise per Mail, abgeben", so der Deutsche Mieterbund. Voraussetzung für eine derartige Mieterhöhung ist zudem, dass die bisherige Miete mindestens ein Jahr unverändert geblieben ist.

Ab wann gilt die Mieterhöhung?

Hat der Mieter eine wirksame Indexmieterhöhungserklärung erhalten, so ist die geänderte Miete mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu zahlen. Eine rückwirkende Erhöhung ist ausgeschlossen. Allerdings kann der Mieter der Mieterhöhung auch nicht widersprechen.

Gilt die Mietpreisbremse auch beim Indexmietvertrag?

Nur bei der Ausgangsmiete. Danach kann die Indexmiete unbegrenzt steigen, egal, wie stark sie sich von der ortsüblichen Vergleichsmiete unterscheidet.

Kann die Miete auch sinken?

Theoretisch ja, denn Indexmieten wirken in beide Richtungen. Wenn der Verbraucherpreisindex sinkt, sinkt auch die Indexmiete. Allerdings war das seit den 1990ern aufs ganze Jahr gesehen noch nie der Fall. Sollten die Preise doch einmal sinken, muss der Mieter die Mietpreissenkung schriftlich beim Vermieter geltend machen.

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Dürfen Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden?

"Nur eingeschränkt", schreibt der Mieterbund. "Das Gesetz (§ 557b BGB) sieht vor, dass die Miete während der Laufzeit der Indexvereinbarung wegen baulicher Maßnahmen, die der Vermietende nicht zu vertreten hat, erhöht werden darf. Das sind insbesondere Maßnahmen zur Energieeinsparung wie beispielsweise die Dämmung des Daches. Eine Mieterhöhung aufgrund anderer Modernisierungen wie beispielsweise dem Anbau eines Balkons oder einer Badsanierung ist dagegen ausgeschlossen."

Darf der Vermieter das laufende Mietverhältnis auf einen Indexmietvertrag umstellen?

Der Vermieter braucht die Zustimmung des Mieters, um einen Mietvertrag auf eine Indexmiete umzustellen. Eigenmächtig kann er die Änderung nicht vornehmen.

Zeichnet sich eine politische Debatte zur Indexmiete ab?

Indexmietverträge galten in den vergangenen Jahren als fair und verträglich, weil die Inflation niedrig war. Inzwischen warnt der Mieterverein vor Indexverträgen. In der politischen Debatte ist das Thema derzeit kaum vorhanden. So gibt es zum Beispiel keinen Vorstoß, Indexmieten in der Höhe zu begrenzen.

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  • Witwe Bolte am 07.11.2022 17:30 Uhr / Bewertung:

    Auch im öffentlich geförderten Wohnungsbau gilt oft die Indexmiete. Nämlich bei Mietwohnungen im "München Modell".
    Die sind jetzt schlechter dran als die EOF-Wohnungsmieter.
    Den München-Modell-Berechtigungsschein bekommen diejenigen, die etwas mehr verdienen als die EOF-Berechtigten, früher hiess das Sozialwohnung. Mittelschichtler etwa wie Pflegeberufe u. Erzieher.
    Nach 5 Jh. Mietdauer kann beim München Modell die Miete je nach Teuerungsquote erhöht werden.
    GWG u. Gewofag haben viele solcher Wohnungen.
    Da wird bald das Geschrei losgehn unter den Mietern.

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