Immobilienkauf: Nicht ohne den Notar!
An ihm kommt keiner vorbei. Das Gesetz will es so - zum Schutz von Käufer und Verkäufer
BERLIN Irgendwann ist es dann so weit – nach vielen Verhandlungen und Begutachtungen liegt der lang ersehnte Kaufvertrag für die Eigentumswohnung oder für das eigene Haus vor einem auf dem Tisch. Und da geht's dann um richtig viel Geld. Käufer wie Verkäufer sind gleichermaßen auf die reibungslose und sichere Abwicklung des Vertrags angewiesen. Die notarielle Beurkundung ist deshalb gesetzlich vorgeschrieben. „Als Träger eines öffentlichen Amtes müssen Notare die Vertragsparteien beraten und sowohl Käufer als auch Verkäufer über mögliche Konsequenzen aufklären", erläutert Rüdiger Grimmert von der BHW Bausparkasse. Außerdem arbeiten Notare auch die Gewährleistungsregelungen aus.
Der Notar holt die erforderlichen Genehmigungen und Erklärungen bei Behörden, Ämtern und Banken ein und veranlasst die Eigentumsumschreibung ins Grundbuch. Wird der Kauf mit einem Bankdarlehen finanziert, verlangen die Kreditinstitute als Sicherheit in der Regel ein „Grundpfandrecht", das ins Grundbuch eingetragen wird. Die Bestellung des Grundpfandrechts und seine Eintragung ins Grundbuch kann nur notariell vorgenommen werden. Damit der gesetzlich vorgeschriebene Gang zum Notar bezahlbar ist, sind diese an die bundesgesetzliche Kostenordnung gebunden. „Nur in schwierigen Fällen dürfen sie Zuschläge erheben, aber keine Rabatte gewähren oder erfolgsabhängig abrechnen", so Rüdiger Grimmert. Die Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrages betragen etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises. Je geringer der Wert der Immobilie oder des Grundstücks, desto niedriger die Notargebühr. Zusätzliche Kosten fallen bei der Bestellung eines Grundpfandrechts sowie für die Eintragungen in das Grundbuch an.
Info: Der Notar ist keine Garantie für faire Regelungen. Er klärt zwar über Konsequenzen auf, prüft jedoch nicht, ob die Vereinbarungen wirtschaftlich sinnvoll sind. Im Zweifelsfall sollte man daher rechtzeitig einen Anwalt oder Steuerberater zurate ziehen.
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