Immobilienerbwerb bei Ausländern

Jeden Samstag beantwortet unser Experte eine Leserfrage rund um das Thema Immobilien
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Immobilien-Experte Alfred Hollmann.
fkn Immobilien-Experte Alfred Hollmann.

 

Ich wohne in München, bin verheiratet und habe eine feste Anstellung. Kann ich hier eine Eigentumswohnung erwerben, obwohl ich Ausländer bin? Muss ich hier etwas Besonderes beachten?
John L. aus München

Selbstverständlich können Sie in Deutschland und damit natürlich auch in München als Ausländer jedwede Art von Wohnungseigentum oder Teileigentum erwerben. Soweit Sie nicht verheiratet sind, haben Sie nichts anderes zu beachten als ein Inländer. Dies bedeutet, dass vor dem Ankauf einer Immobilie die Finanzierung gesichert sein soll und die etwaigen Grundschulden am besten gleich mit dem Kaufvertrag beurkundet werden. Soweit Sie verheiratet sind, ist alleine noch zu beachten, inwieweit Ihr Heimatland beziehungsweise Ihr Geburtsland Beschränkungen bezüglich eines Immobilienerwerbs vorsieht. Insbesondere ist Ihr jeweiliger Güterstand, der bei Ihrer Trauung in Ihrem Heimatland zu Grunde gelegt wurde, eventuell für den jetzigen Erwerb mit ins Kalkül zu ziehen. Soweit Sie nicht in Ihrem Heimatland geheiratet haben, ist auch das Güterrecht des Landes zu beachten, in dem Sie geheiratet und eventuell länger gelebt haben. Hierzu gibt Ihnen aber in der Regel der beurkundende Notar erste Auskünfte.

Mehr Informationen unterwww.terrafinanz.de!

 

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