Geschütze Immobilien

Denkmalgeschützte Häuser stellen ziemlich hohe Anforderungen an ihre Besitzer
von  Abendzeitung
Denkmalgeschützte Häuser stellen hohe Anforderungen an ihre Besitzer. Doch das Engagement lohnt sich.
Denkmalgeschützte Häuser stellen hohe Anforderungen an ihre Besitzer. Doch das Engagement lohnt sich. © BHW

Liebhaber-Objekte oder Steuersparmodelle? Denkmalgeschützte Häuser stellen ziemlich hohe Anforderungen
an ihre Besitzer

MÜNCHEN Rund eine Million denkmalgeschützte Immobilien gibt es in Deutschland. Das sind gut drei Prozent des gesamten Immobilienbestandes, wie die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger mitteilt. Ob noble Jugendstil-Villa, Bungalow im Bauhaus-Stil oder kleines Fachwerkhaus mit Reetdach – jedes Objekt ist als ein architektonisches Kleinod sehr individuell und hat als dadurch auch am Immobilienmarkt seinen spezifischen Wert. Vorausgesetzt, der Besitzer kümmert sich regelmäßig und intensiv um die Instandsetzung und Pflege des historischen
Baudenkmals - und kennt die entsprechdnen gesetzlichen Auflagen, welche für eine Modernisierung gelten.



Genehmigung einholen

Jedes Bundesland hat seine eigenen Denkmalschutzgesetze und Arbeiten am Denkmal sind von der lokalen Denkmalschutzbehörde zu genehmigen. Alte Fenster etwa darf der Eigentümer nicht einfach gegen neue tauschen. Stattdessen werden Fenster oft zum Kastenfenster umfunktioniert: Vor das historische Modell kommt ein zweites mit Wärmeschutzglas – die Bausubstanz bleibt erhalten und die Energiestandards sind gewahrt. Wer sich an derlei Vorgaben nicht hält, dem drohen Geldstrafen oder gar der Rückbau. „
Bauherren sollten deshalb frühzeitig Kontakt mit ihrer Denkmalschutzbehörde aufnehmen und sich über die regionalen Sanierungsvorschriften informieren", rät Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse. Zinsgünstige Darlehen für Modernisierung und Kauf vergibt die KfW-Bankengruppe. Die Förderprogramme „Wohnraum Modernisieren", "Energieeffizient Sanieren" sowie das "Wohneigentumsprogramm" gelten auch für Baudenkmäler.



Steuerlich begünstigt

Da der Staat das kulturelle Immobilien-Erbe schützen will, fördert er unter anderem Erhaltungsaufwendungen bei denkmalgeschützten Gebäuden über das Einkommensteuergesetz (EStG). Nach § 10f EStG können Eigentümer, die das Baudenkmal selbst nutzen, für solche Investitionen steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Im Kalenderjahr des Abschlusses der baulichen Maßnahme und in den folgenden neun Jahren können Steuerpflichtige jeweils neun Prozent der Sanierungskosten wie Sonderausgaben abziehen – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. „Steuervergünstigungen erhalten Hausbesitzer nur, wenn die zuständige Denkmalschutzbehörde vor Beginn die Voraussetzungen prüft und eine Bescheinigung ausstellt", sagt Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse. Diese Bescheinigung ist maßgeblich für die Förderung bei der Einkommensteuer. Die Vorarbeit lohnt sich jedenfalls: Wer zum Beispiel 100000 Euro in die Restaurierung seines alten Hofes investiert, drückt das zu versteuernde Einkommen jedes Jahr um 9000 Euro.
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