Geschütze Immobilien
Liebhaber-Objekte oder Steuersparmodelle? Denkmalgeschützte Häuser stellen ziemlich hohe Anforderungen
an ihre Besitzer
Genehmigung einholen
Jedes Bundesland hat seine eigenen Denkmalschutzgesetze und Arbeiten am Denkmal sind von der lokalen Denkmalschutzbehörde zu genehmigen. Alte Fenster etwa darf der Eigentümer nicht einfach gegen neue tauschen. Stattdessen werden Fenster oft zum Kastenfenster umfunktioniert: Vor das historische Modell kommt ein zweites mit Wärmeschutzglas – die Bausubstanz bleibt erhalten und die Energiestandards sind gewahrt. Wer sich an derlei Vorgaben nicht hält, dem drohen Geldstrafen oder gar der Rückbau. „
Steuerlich begünstigt
Da der Staat das kulturelle Immobilien-Erbe schützen will, fördert er unter anderem Erhaltungsaufwendungen bei denkmalgeschützten Gebäuden über das Einkommensteuergesetz (EStG). Nach § 10f EStG können Eigentümer, die das Baudenkmal selbst nutzen, für solche Investitionen steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Im Kalenderjahr des Abschlusses der baulichen Maßnahme und in den folgenden neun Jahren können Steuerpflichtige jeweils neun Prozent der Sanierungskosten wie Sonderausgaben abziehen – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. „Steuervergünstigungen erhalten Hausbesitzer nur, wenn die zuständige Denkmalschutzbehörde vor Beginn die Voraussetzungen prüft und eine Bescheinigung ausstellt", sagt Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse. Diese Bescheinigung ist maßgeblich für die Förderung bei der Einkommensteuer. Die Vorarbeit lohnt sich jedenfalls: Wer zum Beispiel 100000 Euro in die Restaurierung seines alten Hofes investiert, drückt das zu versteuernde Einkommen jedes Jahr um 9000 Euro.
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