Ein Jahr Wohn-Riester

Der Staat fördert seit knapp zwölf Monaten den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie – doch Angebote gibt es bisher nur wenige.
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Eine Baustelle - so sehen manche Experten die staatliche Riester-Förderung für Immobilien.
dpa Eine Baustelle - so sehen manche Experten die staatliche Riester-Förderung für Immobilien.

Der Staat fördert seit knapp zwölf Monaten den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie – doch Angebote gibt es bisher nur wenige.

OLDENBURG/BERLIN Ein Jahr gibt es den Wohn-Riester bald schon. Die staatliche Riester-Förderung zur Altersvorsorge kann seit Anfang November 2008 auch zum Erwerb einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden. Experten ziehen grundsätzlich eine positive Bilanz der neuen Förderung für Bauherren. Allerdings gibt es bislang erst wenige Angebote auf dem Markt. Deshalb tut ein genauer Vergleich Not. „Der Wohn-Riester war von Anfang an ein gutes Produkt“, sagt Professor Heinrich Bockholt, Vorsitzender des Bundesverbands Finanz-Planer – auch wenn er zu wenig Flexibilität beklagt. Das ist möglicherweise ein Grund, warum ein Ansturm auf die geförderten Verträge bislang ausgeblieben ist.

Die Branche ist zurückhaltend, sagt Bockholt, der an der Fachhochschule Koblenz lehrt: Es bedeutet für die Anbieter einen hohen bürokratischen Aufwand, Wohn-Riester-Produkte aufzulegen. Die Berater müssen zunächst intensiv in Schulungen auf die neuen Produkte vorbereitet werden. Und auch aus Sicht der möglichen Kunden gibt es Hemmschuhe. Wenn ein Sparer sein durch die Riester-Förderung mitfinanziertes Häuschen etwa wegen Scheidung, Pflegebedürftigkeit oder arbeitsplatzbedingtem Umzug verkaufen muss, begeht er unter Umständen eine „schädliche Verwendung“, wie es im Behördendeutsch heißt. Die Förderung muss dann vom Grundsatz her zurückgezahlt werden.

Verhindern lässt sich das, wie Jörg Sahr von der Stiftung Warentest erklärt, auf folgenden Wegen: „Nach einem Hausverkauf hat man vier Jahre Zeit, eine neue selbst genutzte Immobilie zu erwerben. Alternativ besteht die Möglichkeit, spätestens nach einem Jahr das Kapital in einen anderen Riester-Vertrag zu investieren.“ Bei einem berufsbedingten Umzug kann man das Haus zudem befristet vermieten, wenn man spätestens bis zum 67. Lebensjahr wieder einzieht. Diese Regelung ist eine „Mobilitätsbremse“, da sie Menschen etwa darin hindert, flexibel neue Jobs anzunehmen, lautet das Urteil von Bockholt: „Das ist eine Schande.“ Eine mögliche „Unflexibilität“ sieht auch Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale – sie ist ihm zufolge allerdings kein Geburtsfehler des Wohn-Riester, sondern ein grundsätzliches Problem von Immobilien.

Bislang haben vor allem Bausparkassen einige Produkte im Angebot. Die Experten der Zeitschrift „Finanztest“ haben jüngst zwei Wohn-Riester-Varianten unter die Lupe genommen: Zum einen Riester-Darlehen mit direkter Tilgung und zum anderen Kombiprodukte, bei denen ein Bausparvertrag mit einem tilgungsfreien Darlehen zur Vorfinanzierung kombiniert wird.  In der Untersuchung (Ausgabe 6/2009) schnitten die Kombi-Produkte der Bausparkassen am besten ab. Sahr weist allerdings daraufhin, dass das günstigste Angebot immer vom jeweiligen Einzelfall abhängt: „Man sollte auf jeden Fall mehrere Angebote einholen und vergleichen.“ Dabei muss auch nicht immer das Wohn-Riester-Angebot die günstigste Finanzierungsform sein.

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