Die zweite Miete
Was genau versteht man eigentlich unter der so- genannten 2. Miete?
Werner B. aus Gilching
Die sogenannte 2. Miete muss sowohl von Wohnungseigentümern als auch von Mietern bezahlt werden, da es sich hierbei um die Nebenkosten handelt. Diese Nebenkosten setzen sich bei den Mietern zusammen aus auf Mieter umlegbare Betriebskosten sowie die Heizkosten. Bei den Wohnungseigentümern kommen noch die nicht umlegbaren Betriebskosten (wie zum Beispiel Veraltungskosten und Instandhaltungsrücklage ) hinzu. Allgemein ist die 2. Miete in den letzten Jahren dramatisch gestiegen – aufgrund exlodierender Energiekosten sowie teilweise stark gestiegener Personalkosten. Insbesondere bei älteren Wohnungen und Häusern spürt man dies, da diese regelmäßig einen veralteten energetischen Standard haben. Es ist also, soweit die finanzielle Situation es nur irgendwie zulässt, äußerst ratsam sich eine eigene Immobilie (Wohnung oder Haus) für den Selbstbezug zu kaufen, um im Alter, wenn die Einkünfte regelmäßig niedriger werden (Rente beziehungsweise Pension), seinen Lebensstandard halten zu können.
Mehr Informationen unter www.terrafinanz.de!
- Themen: