Die Erschließungskosten
Was sind die erstmaligen Erschließungskosten und können später weitere Kosten auf mich zukommen?
Markus H. aus München
Regelmäßig ist in den Kaufverträgen für Eigentumswohnungen und Reihenhaus- bzw. Doppelhausanlagen angeben, dass die erstmalige Erschließung vom Verkäufer zugesichert wird und die Kosten hierfür im Kaufpreis enthalten sind. Beim Kauf von Grundstücken sollte hierauf explizit geachtet werden. Unter der erstmaligen Erschließung – bezogen auf ein Grundstück oder eine Wohnanlage – versteht man mindestens, dass das Grundstück an das öffentliche Straßennetz angeschlossen ist und die Versorgung mit Elektrizität und Wasser sowie die Abwasserbeseitigung vorhanden sind. Es sollte im Kaufvertrag zudem aufgeführt sein, dass auch die erstmaligen Kosten für eine Energieversorgung (Gas, Fernwärme etc.) inklusive sind. Soweit in späteren Jahren dann behördlicherseits beschlossen wird, dass Erschließungsanlagen erweitert werden sollen, werden die betroffenen Anlieger von der Gemeinde oder Stadt zur Kostentragung mit herangezogen. Dies kann zum Beispiel dann geschehen, wenn neue Grünanlagen erstellt werden. Soweit Sie Mitglied einer Wohnungseigentumsgemeinschaft sind , regelt sich Ihre Kostenbeteiligung – hausintern – dann nach Ihrem Miteigentumsanteil.
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