Die Benutzung von Hausfluren und Treppen

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Im Einzelfall kommt es dabei immer auf eine genaue Interessensabwägung aller beteiligten Mieter sowie auf den Vermieter an.
BERLIN Hausflure und Treppen sind für die Bewohner eines Hauses ein wichtiger Teil ihres Wohnumfeldes. Viele Mieter betrachten Hausflur und Treppen fast als Teil der eigenen Wohnung. Dabei kann die eigentliche Funktion, nämlich der Zugang zu den Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen werden. Nicht selten wird vergessen, dass Hausflure und Treppen auch als Fluchtweg im Falle von Gefahr, wie zum Beispiel bei einem Feuer dienen. Im Hinblick auf diese notwendigen Funktionen ergibt sich, dass im Flur und auf den Treppen im Grundsatz keine Sachen abgestellt werden dürfen. So sind Garderoben, Schuhe oder Schränke nicht erlaubt. Ebenso wenig darf man Dekorationsgegenstände wie Blumenkübel in Fluren und auf Treppen abgestellen. Flure und Treppen dienen allen Bewohnern gemeinsam. Deshalb sind hier Rücksichtnahme sowie Absprachen und insbesondere die Abstimmung mit dem Vermieter erforderlich. Es muss stets geklärt werden, was zulässig ist und was nicht. Denn im Einzelfall können auch Dekorationen in Fluren zulässig sein, wenn die Aufstellung im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt, der Vermieter diese genehmigt und sie die Funktion als Zugang oder Fluchtweg nicht gefährden. Auch kann es in Einzelfällen gerechtfertigte Ansprüche für Mieter auf das Abstellen von Gegenständen in den Fluren geben. Dies gilt etwa für Rollstühle oder Rollatoren, auf die einzelne Mieter angewiesen sind, oder auch für Kinderwagen von Mietern, wenn für diese Kinderwagen keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit vorhanden ist.
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