Der Käufer sucht den Notar aus

Wer zahlt bestimmt – diese Regel gilt, wenn ein Haus seinen Eigentümer wechselt
BERLIN Beim Kauf einer Immobilie sucht üblicherweise der Käufer den Notar aus. „Wer zahlt, bestimmt in diesem Fall“, erklärt der Immobilienrechtsexperte Harald Schäfer. „Es sei denn, es handelt sich um einen Neubau von einem Bauträger. Dann kümmert sich der um den Notar.“ Den Kaufvertrag, den der Notar aufsetzt, sollten Käufer und Verkäufer aber zwei Wochen vor der Beurkundung zugeschickt bekommen, damit sie ihn gründlich lesen und Änderungswünsche angeben können, erläutert Schäfer, der in der Arbeitsgemeinschaft für Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig ist. Für den Kaufvertrag ist gesetzlich nur vorgeschrieben, dass er notariell beurkundet werden muss, aber nicht, wie die Inhalte auszusehen haben. „Notare haben meistens jeweils ihr übliches Formular und weichen ungern davon ab“, sagt Schäfer, der selbst Rechtsanwalt und Notar in Berlin ist. Der Kaufvertrag sollte den Kaufpreis nennen, die Art der Zahlung und den Zahlungstermin.
Käufer und Verkäufer können sich auf eine Direktzahlung einigen. Der Käufer könnte das Geld aber auch auf ein Anderkonto des Notars überweisen. „Das ist für ihn etwas teurer. Es macht in der Regel um ein halbes Prozent zusätzliche Notargebühren aus“, erläutert Schäfer.
Die Praxis ist auch nach Bundesländern ganz verschieden: „In Berlin sind Überweisungen auf Anderkonten üblich, in Bayern dagegen selten.“ Die Schlüsselübergabe sollte erst nach der Zahlung des Kaufpreises erfolgen, rät Schäfer. „Der Käufer sollte niemals einziehen dürfen, bevor das Geld beim Verkäufer oder auf dem Anderkonto ist.“ Andernfalls besteht das Risiko, dass der Käufer nicht zahlt, und das Haus dann nicht an jemand anderes verkauft werden kann. „Das ist Mietnomadentum auf höherer Stufe. Ich kenne durchaus selbst solche Fälle“, warnt der Immobilienrechtsexperte.