Bonitätsprüfung am PC

Haus + Grund München bietet seinen Mitgliedern jetzt einen neuen und effektiven Service
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Haus + Grund München bietet seinen Mitgliedern jetzt einen neuen und sehr effektiven Service an: Die „Mieterbonitätsprüfung” per Mouseklick schützt vor finanziellen Schäden

MÜNCHEN Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen nimmt ständig zu. Bundesweit gelten über drei Millionen Privathaushalte als überschuldet. Allein in München bestehen Mietschulden nach vorsichtiger Schätzung in zweistelliger Millionenhöhe. Ein Großteil davon ist für die Vermieter nicht mehr realisierbar. Dies kann insbesondere für Vermieter, die ihre Wohnung fremd finanziert haben und auf die Mieteinnahmen zur Zahlung der Bankverbindlichkeiten angewiesen sind, existenzbedrohend werden. Kann der Vermieter den Kredit nicht mehr bedienen, droht die Zwangsversteigerung der Immobilie. Viele Vermieter haben dadurch ihre Altersvorsorge verloren. „Die Mühlen der Justiz mahlen sicher, aber langsam". Dies bekommen insbesondere Vermieter von Immobilien in München zu spüren. Bei der chronisch überlasteten Justiz dauert es nicht selten länger als ein Jahr, bis ein zahlungsunfähiger, aber nicht auszugsbereiter Mieter die Wohnung räumen muss. Bis dahin können Mietrückstände und Verfahrenskosten in fünfstelliger Höhe auflaufen.

Selbstauskunft

und Bankauskunft


Diese Entwicklung hat bei Haus + Grund München in den letzten Jahren eine verstärkte Nachfrage nach Möglichkeiten ausgelöst, wie ein Vermieter die Solvenz eines Mietbewerbers prüfen kann. Dazu werden den Mitgliedern bereits seit längerem Formulare für eine schriftliche Selbstauskunft des Mietbewerbers angeboten. Darin soll der Mietbewerber Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen machen, u. a. Auskunft erteilen, ob eine eidesstattliche Versicherung (früher: Offenbarungseid) abgelegt wurde sowie die Gründe für seinen Umzug und seinen derzeitigen Vermieter benennen. Ein Gespräch mit diesem u. a. darüber, wie das derzeitige Mietverhältnis gelaufen ist, kann sehr aufschlussreich sein. Ferner erteilt der Mietbewerber in der Selbstauskunft die erforderliche Zustimmung, dass der Vermieter bei der Hausbank des Mieters eine Bankauskunft erhält, in der die Bank u. a. Auskunft darüber erteilt, ob das Konto nie/selten/häufig überzogen wurde, ob Schecks oder Lastschriften mangels Kontodeckung zurückgegeben wurden, ob Verpflichtungen ihres Kunden gegenüber Dritten pünktlich erfüllt worden sind; insgesamt somit, ob die Gesamtverhältnisse des Kunden einen geordneten Eindruck machen und ob die Bankverbindung bisher problemlos verlaufen ist. Anhand der Selbstauskunft in Verbindung mit einer solchen Bankauskunft kann sich der Vermieter ein Bild darüber machen, wie es mit der Solvenz und der Zahlungsfähigkeit des Mietbewerbers aussieht. Der Mieter ist zwar zur Abgabe einer schriftlichen Selbstauskunft nicht verpflichtet; der Vermieter aber auch nicht zur Vermietung an einen bestimmten Mietbewerber.

Neue Bonitätsprüfung

für 10 Euro pro Anfrage


Zahlreiche schlechte Erfahrungen von Mitgliedern zeigen aber leider, dass man auch schriftlichen Angaben nicht unbedingt blind vertrauen sollte („Papier ist geduldig"). Eine zusätzliche Sicherheit können sich Vermieter durch eine neue Bonitätsprüfung verschaffen, die Haus + Grund seinen Mitgliedern ab sofort exklusiv für 10 Euro pro Anfrage anbietet. Durch Abfrage am eigenen PC erhalten auch private Vermieter bereits nach wenigen Minuten – auch abends und am Wochenende – Informationen über die Bonität des Mietinteressenten u. a. über sog. Negativmerkmale aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen und Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, z. B. über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, dem Bestehen eines Haftbefehls zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung; ferner Informationen über laufende und abgeschlossene Inkassovorgänge (z. B. Vollstreckungsbescheide, Zwangsvollstreckungsverfahren, erfolglose Vollstreckungsversuche von anderen Gläubigern sowie Daten zu (Verbraucher-)Insolvenzverfahren. Mitglieder erhalten diese nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften zulässigen Informationen von der seit 1981 bestehenden Firma arvato infoscore Risk Management mit Sitz in Baden-Baden, einem Unternehmen der Bertelsmann-Gruppe, in deren Datenbank Negativinformationen zu 7,8 Millionen Konsumenten gespeichert sind. Täglich werden ca. 20000 Neu- und Veränderungsmeldungen verarbeitet; pro Jahr mehr als 100 Millionen Bonitätsauskünfte erteilt. Geliefert werden die Informationen von Vertragsunternehmen, u. a. Inkassobüros und spezialisierten Anwaltskanzleien; ferner erfolgt ein Direktbezug aus den Schuldnerverzeichnissen aller Amtsgerichte. Eine Bonitätsanfrage kann nicht nur vor Abschluss eines Mietvertrages, sondern auch dann zweckmäßig sein, wenn es um die Frage geht, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen einen Mietschuldner mit Hilfe von Anwalt und Gericht vorzugehen. Schließlich muss der Gläubiger zur Erwirkung eines vollstreckbaren Titels Anwalts- und Gerichtskosten vorschießen, um dann – wie es leider sehr häufig der Fall ist – beim Vollstreckungsversuch feststellen zu müssen, dass bei dem Schuldner nichts mehr zu holen ist.
Der gelegentlich erhobene Vorwurf vom „gläsernen Mieter" ist auch bei dieser Bonitätsprüfung ungerechtfertigt. Informationen, die Vermieter über einen Mietbewerber einholen dürfen, betreffen nur einen Teilbereich dessen, was Banken ihren Kreditkunden und Finanzämtern ihren Steuerbürgern zumuten. Eine solche Bonitätsprüfung kann zwar nicht verhindern, dass ein Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen während des laufenden Mietverhältnisses nicht mehr nachkommt. Die Prüfung, ob besondere Bonitätsrisiken vorliegen, vermindert jedoch zusätzlich das Risiko eines Mietausfalls.
Nähere Informationen gibt es unter www.haus-und-grund-muenchen.de, Link Mietverträge, Musterbriefe und Bonitätscheck online.
Rechtsanwalt Rudolf Stürzer, Vorsitzender Haus + Grund München

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