Bauzins - quo vadis?

Die Themen, um die sich die Fragen der Leser drehten, waren vielfältig und interessant
von  Abendzeitung
Wer zu günstigen Zinsen bauen will, sollte jetzt handeln. Das rät Schwäbisch Hall-Experte Kurt Rosenauer. Die Unsicherheit, wie sich das Zinsniveau entwickelt, ist groß.
Wer zu günstigen Zinsen bauen will, sollte jetzt handeln. Das rät Schwäbisch Hall-Experte Kurt Rosenauer. Die Unsicherheit, wie sich das Zinsniveau entwickelt, ist groß. © Schwäbisch Hall

Den Riestervertrag zur Umschuldung nutzen, die staatliche Förderung des Bausparens oder das notwendige Eigenkapital zum Immobilienkauf – das und vieles mehr waren die Themen der Leser

MÜNCHEN Die AZ-Telefonaktion am vergangenen Montag ist auf reges Interesse gestoßen. Die Chance, sich kostenlos beim Schwäbisch Hall-Experten Kurt Rosenauer zur Baufinanzierung beraten zu lassen, nutzten viele Leser. Hier eine Zusammenfassung der interessantesten Fragen:

Beate N. (44), München: Ich habe 2009 eine Eigentumswohnung gekauft. Finanziert habe ich sie über drei Darlehen: KfW, das München-Modell und ein frei finanziertes Hypothekendarlehen. Das erste Darlehen kann ich 2019 mit meiner dann fälligen Lebensversicherung ablösen. Ich habe außerdem einen alten Riestervertrag. Kann ich zur Ent- bzw. Umschuldung einsetzen?

Eine Entschuldung (also Guthaben gegen Darlehen) kann zu Beginn der Auszahlungsphase bzw. bei Rentenbeginn (frühestens mit dem 60. Lebensjahr) erfolgen. Eine Umschuldung (Darlehen gegen Darlehen) bestehender Finanzierungen ist bei frei finanzierten Wohnimmobilien auch schon vor Beginn der Auszahlungsphase möglich - vorausgesetzt, der Bau oder Erwerb der Immobilie ist nach dem 31.12. 2007 erfolgt. In Ihrem Fall ist das also möglich. Eine Umschuldung erfolgt mit dem Riester-Darlehen, das Guthaben muss auf einen neuen Altersvorsorge-Vertrag eingezahlt werden.

Herbert S. (50), Dachau: Ich möchte das Dachgeschoss meines Einfamilienhauses ausbauen. Kann ich das steuerlich geltend machen?

Nein. Sie können aber 20 Prozent der Arbeitskosten für haushaltnahe Handwerkerleistungen steuermindernd ansetzen und zwar höchstens 1200 Euro. Zu diesen Leistungen zählen Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Privathaushalten.

Wolfgang R. (62), Gilching: Wird Bausparen eigentlich noch staatlich gefördert?

Ja. Für einen normalen Bausparvertrag können Sie die Wohnungsbauprämie bekommen. Sie beträgt bei Alleinstehenden 45 Euro jährlich bei eigenen Einzahlungen von mindestens 512 Euro. Für Verheiratete sind Sparleistung und Prämie jeweils doppelt so hoch. Als Arbeitnehmer können Sie zudem die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen erhalten. Das sind derzeit 43 Euro im Jahr bei eigenen Sparleistungen von 470 Euro. Voraussetzung ist aber für beide Zulagen die Einhaltung von Einkommensgrenzen. Noch attraktiver ist die Riesterförderung. Wenn Sie 4 Prozent Ihres beitragspflichtigen Vorjahres-Einkommens – maximal aber 2100 Euro – auf einen riesterfähigen Bausparvertrag einzahlen, erhalten Sie die Grundzulage von 154 Euro für Alleinstehende, 308 Euro als Ehepaar. Dazu kommen für jedes vor 2008 geborene Kind weitere 185 Euro jährliche Zulage. Für jedes ab 2008 geborene Kind beträgt die Kinderzulage 300 Euro. Und: Für die Riesterförderung gelten keine Einkommensgrenzen.

Melanie H. (29), München: Ich bin ledig und würde mir irgendwann später gerne eine Eigentumswohnung kaufen und überlege, ob ich einen Bausparvertrag abschließen soll. Aber man weiß ja nie, wie sich die Lebenssituation entwickelt, etwa durch eine eigene Familie. Deshalb frage ich mich, was mit dem Vertrag passiert, wenn sich meine Pläne ändern?

Bausparverträge sind heutzutage relativ flexibel. Sie können z.B. die Bausparsumme erhöhen, wenn Sie Ihren Immobilienwunsch nach hinten verschieben wollen. Oder in einen anderen Tarif wechseln, falls Sie Ihr Kapital früher für eine eigene Immobilie brauchen. Auch auf ein Familienmitglied, etwa den Ehepartner oder ein Kind, ist der Vertrag problemlos übertragbar. Im Übrigen können Sie nach sieben Jahren frei über Ihr Guthaben verfügen. Nur das Bauspardarlehen ist an sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden, also z.B. den Bau oder Kauf einer eige-nen Immobilie.

Monika H. (49), München:

Unser Vermieter hat uns die Wohnung zum Kauf angeboten. Wir würden gerne zugreifen, wissen aber nicht, ob wir genügend Erspartes haben, um einen Kredit zu bekommen. Wie viel Eigenkapital muss man haben, um eine Finanzierung zu erhalten?

Eine bewährte Faustregel lautet: Mindestens 20 Prozent, noch besser 30 Prozent Eigenkapital sollte man für eine Immobilienfinanzierung mit-bringen. Aber: Jede Finanzierung ist sehr individuell und hängt von vielen Faktoren ab, etwa vom Einkommen und damit von der Zins- und Tilgungsbelastung, die Sie monatlich tragen können. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass die Immobilie bei Renteneintritt schuldenfrei ist. Lassen Sie sich am besten von einem Finanzierungsberater eingehend informieren und eine für Sie maßgeschneiderte Lösung erarbeiten - und vergleichen Sie verschiedene Angebote.

Anna V. (29), München:

Mein Mann und ich haben zum Jahresbeginn jeweils einen Riester-Bausparvertrag abgeschlossen. Beide Verträge sollen in sieben Jahren zuteilungsreif sein. Dann wollen wir ein Haus kaufen. Angenommen, wir finden unser Traumhaus schon früher: Können wir die Riesterverträge dann auch vorzeitig einsetzen?

Grundsätzlich ist das möglich. Sie sollten sich in diesem Fall dann aber genau beraten lassen, wie Sie Ihr vorhandenes Eigenkapital am günstigsten in die Finanzierung einbringen.

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