Bausparer aufgepasst!

Haben Sie Anspruch auf Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage? Die Förderungen können vier Jahre rückwirkend beantragt werden
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Schneller ins Eigenheim: Mit einem Bausparvertrag rückt der Traum in greifbare Nähe.
BHW Schneller ins Eigenheim: Mit einem Bausparvertrag rückt der Traum in greifbare Nähe.

Haben Sie Anspruch auf Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage? Die Förderungen können vier Jahre rückwirkend beantragt werden

HAMELN Wer vorhat, irgendwann einmal Wohneigentum zu kaufen oder zu erwerben und dafür in einen Bausparvertrag einzahlt, den belohnt der Staat bereits in der Ansparphase jedes Jahr mit einer Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent – maximal aber in Höhe von 45,06 Euro bei Ledigen und 90,11 Euro bei Ehepaaren. Das entspricht einer Sparsumme von 512 Euro beziehungsweise von 1024 Euro pro Jahr.

Die Wohnungsbauprämie bekommen alle in Deutschland steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren, die mindestens 50 Euro im Kalenderjahr in einen Bausparvertrag investiert haben und deren zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Grenze liegt bei Ledigen bei 25600 Euro pro Jahr und bei Ehepaaren bei 51200 Euro pro Jahr. BHW-Experte Steffen Zwer rät allen Bausparern die Höhe ihres zu versteuernden Einkommens genauestens zu prüfen: „Viele haben Anspruch auf die Prämie, ohne es zu wissen. Denn das zu versteuernde Einkommen entspricht nicht dem Bruttoeinkommen, sondern kann dank möglicher Freibeträge und abzugsfähiger Aufwendungen erheblich darunter liegen."

Um in den Genuss der Prämie zu kommen, muss bei Bausparverträgen, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, das Guthaben für Bau, Kauf, Modernisierung oder Umbau einer Wohnimmobilie genutzt werden. Doch keine Regel ohne Ausnahme: „Bausparer, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter 25 sind, erhalten die Wohnungsbauprämie nach sieben Jahren auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens ausgezahlt", betont Steffen Zwer. Gleiches gilt für die vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Verträge, in die noch vor 2009 mindestens eine Sparrate eingezahlt wurde.

Beantragt wird die Wohnungsbauprämie über die Bausparkasse. Nach Ablauf des Kalenderjahres schickt diese ihren Bausparern ein Formular zur Beantragung der Wohnungsbauprämie. Sollte der Antrag einmal vergessen worden sein, ist das kein Problem, gibt der BHW-Experte Entwarnung: „Die Wohnungsbauprämie kann zwei Jahre rückwirkend beantragt werden."

„Die Arbeitnehmersparzulage kann inzwischen sogar vier Jahre rückwirkend beim zuständigen Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden", erklärt Steffen Zwer von der BHW Bausparkasse. Auf eine jährliche Bausparleistung von bis zu 470 Euro legt Vater Staat neun Prozent drauf. Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, die im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen gewährt wird, ist nicht an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Allerdings darf das zu versteuernde Einkommen bei Singles 17900 Euro und bei Ehepaaren 35800 Euro nicht überschreiten.

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