Zugreifen!
Steuerhinterzieher haben kein Recht auf Datenschutz. AZ-Redakteurin Susanne Stephan über die Schweizer Steuerdaten
Zugegeben, die Angelegenheit ist kompliziert. Wenn sich deutsche Ermittler mit einem Datendieb zusammentun, um Steuersünder dingfest zu machen, hat das zumindest ein Geschmäckle. Trotzdem sollten sie es tun, denn sie sind der Verteidigung der Steuergerechtigkeit genauso verpflichtet wie rechtsstaatlichen Maximen im Ermittlungsverfahren.
Heute schon gehen die Finanzämter Hinweisen nach, deren Herkunft zumindest grenzwertig ist: Sei es die anonyme Petzerei eines entlassenen Firmenmitarbeiters, der seinen früheren Chef anschwärzt oder der brisante Tipp, den die betrogene Ex-Ehefrau an den Sachbearbeiter ihres untreuen Nicht-mehr-Gatten gibt. In beiden Fällen handeln die Hinweisgeber grob illoyal und aus eigensüchtigen Motiven – doch schert das den Fiskus wenig.
Er freut sich über den Erkenntnisgewinn und fühlt dem Steuersünder auf den Zahn. Geradezu abwegig ist die Vorstellung, selbst Schummler müssten sich auf den Datenschutz verlassen können, seit dem automatischen Datenabgleich über gesetzliche und private Rentenzahlungen, den die Finanzämter seit Oktober 2009 durchführen. Warum sollte Otto Normalverbraucher mit dem Gefühl leben müssen, ein gläserner Bürger zu sein, wenn Millionäre die Anonymität des Auslands genießen dürfen?
Bleibt die Frage des Honorars. Sollen Indiskretionen mit Steuergeldern belohnt werden? Schön ist das nicht, aber der Zweck heiligt die Mittel – übrigens auch, wenn Erpresser Deutsche im Ausland entführt haben oder Kriminelle Kumpane verraten.
- Themen: