Zu wenig nachhaltiger Flugkraftstoff - Bund plant Strafen

Seit 2025 müssen Airlines nachhaltigen Kraftstoff beimischen. Wie der Bund die Einhaltung kontrollieren und welche Strafen bei Verstößen greifen sollen.
dpa |
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Das Luftfahrtbundesamt soll künftig überwachen, dass dem Flugbenzin ausreichend nachhaltige Kraftstoffe beigemischt werden.
Das Luftfahrtbundesamt soll künftig überwachen, dass dem Flugbenzin ausreichend nachhaltige Kraftstoffe beigemischt werden. © Christoph Schmidt/dpa
Berlin

Für deutsche Fluggesellschaften soll es künftig teuer werden, falls sie zu wenig nachhaltig produzierenden Flugkraftstoff (SAF) tanken. In Umsetzung einer einschlägigen EU-Verordnung plant das Bundesverkehrsministerium eine Strafabgabe von 1.332 Euro pro Tonne zu wenig getanktem SAF. Die Überwachung soll das Luftfahrtbundesamt übernehmen. So steht es in einem ersten Gesetzesentwurf, der der dpa vorliegt. 

Im Augenblick dürfen SAF in der kommerziellen Luftfahrt ausschließlich gemischt mit Kerosin eingesetzt werden. Seit 2025 ist eine Beimischung von zunächst zwei Prozent SAF für alle Flüge, die innerhalb Europas starten, gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Anteil steigt nach den Vorgaben auf fünf Prozent im Jahr 2030 und 70 Prozent im Jahr 2050. 

SAF ist teurer als Kerosin

SAF wird beispielsweise aus Essensresten hergestellt und soll im Luftverkehr zur Reduzierung der schädlichen Klimafolgen dienen. Es ist deutlich teurer als herkömmliches Kerosin auf Erdölbasis, sodass der Einsatz auch Passagierflüge verteuert. Daneben wird an synthetischen Kraftstoffen geforscht, die mit Strom hergestellt werden können. 

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft begrüßt in einer Stellungnahme, dass mit dem geplanten Gesetz keine nationalen Sonderwege beschritten würden. Stattdessen halte man sich an die Mindestvorgaben der EU. Die Einnahmen sollten nach Ansicht des Verbands allerdings zur Förderung der alternativen Kraftstoffe eingesetzt werden und nicht in den allgemeinen Haushalt laufen. Die im Entwurf enthaltenen Gebühren für Verwaltungsakte des Luftfahrtbundesamts will man nicht bezahlen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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