Zu spät am Urlaubsort: Sie freuen sich!
Im Duty Free-Shop: Sie quängeln, wollten Gummibärchen, dann lieber doch Toffifee – auf der Suche nach Auslauf und Fun stellen Elisa (6), Augustin (8) und Ludwig (10) fast den ganzen Laden auf den Kopf. Im Presse-Shop des Münchner Flughafens betteln die Geschwister um Asterix-Hefte und eine Pferdezeitschrift mit Spielzeughandy. Denn: Ihr Flug von München auf die griechische Insel Skiathos hat drei Stunden Verspätung.
„Die Bande war total zappelig Ich habe alles gekauft“, sagt ihre Mutter zerknirscht. „Eine so lange ungeplante Wartezeit am Gate – für unsere Familie war das eine Zumutung“, ärgert sich Regine Schreiner aus Obermenzing immer noch.
Fliegen ist ein ziemlicher Luxus. Aber für viele Münchner Familien ist es nicht nur die schnellste, sondern auch die entspannteste Art sich an einen Urlaubsort zu beamen.
Zwei Monate später erhält die Familie 702 Euro
Letztes Jahr Pfingstferien, als sich in München der Abflug des fünfköpfigen Schreiner-Clans um mehr als drei Stunden verspätete, beschloss die Tierärztin aus Obermenzing auf ihre Fluggastrechte zu pochen. Nach den Ferien schaltete sie sofort das Portal „Flightright“ ein. Schon zwei Monate später erhielt sie 702 Euro aufs Konto überwiesen. 25 Prozent hatte Flightright als Provision behalten. „Toll. Ich hatte kaum Aufwand mit der Beschwerde. Das Portal empfiehlt sie im Freundeskreis: „Nur Flugnummer und die Namen der Familienmitglieder eintragen, dazu eine Vollmacht für das Fluggastportal unterschreiben – das war’s“. Die 700 Euro von Condor hat sie mit gutem Gefühl in den nächsten Urlaub investiert.
Über die starke Flug-Verspätung letzte Pfingsten hatte sich die Obermenzingerin schon sehr geärgert. Mit Kinderrucksäcken und Kuscheltieren hatte sich die fünfköpfige Familie durch die Sicherheitskontrolle am Münchner Flughafen gewurschtelt. Um am Gate von Condor über „Technische Probleme“ informiert zu werden. Der Flieger wurde ausgetauscht. „Das war genau nicht der Start in den Urlaub, den ich mir gewünscht hatte. Ich war so genervt.“, erzählt Regine Schreiner. Wegen ihrer Weiterreise von der Insel Skiathos aufs Festland machte sie sich große Sorgen. Die Familie hat Angst das Boot zu verpassen, das sie in der Abenddämmerung vier Kilometer über das Meer bringen sollte.
Die Griechen reagieren flexibel
Während sie sich am Gate langweilt, sieht sie einen Flyer: „Super, eine Aufklärung über Fluggastrechte innerhalb der EU.“ Die Anzeigentafel mit der verspäteten Flugzeit fotografierte sie gleich sicherheitshalber mit ihrem Handy.
Außer der außerplanmäßigen Geldverschwendung für Süßigkeiten, Comics und überteuerte Apfelschorle am Gate, ist der Familie nichts Dramatisches passiert. Denn die Griechen auf Skiathos zeigten sich flexibel: Das Taxi-Boot fuhr die Familie auch noch um 22 Uhr, in tiefschwarzer Nacht über das Meer an ihren Urlaubsstrand. „Ich bin total zufrieden, wie alles gelaufen ist“, sagt Regine Schreiner im Nachhinein.
Drei kleine Brüder müssen stundenlang am Airport ausharren
Auf der gleichen Condor-Strecke hat die Münchner Familie Pildner eine fast traumatische Erfahrung gemacht. Die drei Brüder Karl, Luis und Franz flogen als alleinreisende Kinder nach Skiathos – in die Ferien zu ihren Großeltern: Zwei Stunden im Flugzeug, die sie dank iPod und „Mister Bean“-Komödie im Flugzeugfernseher gut überstehen. Auf dem Hinflug geht alles glatt. Doch auf dem Rückflug geht das Alleinreise-Experiment gründlich schief:
Nach zwei Wochen schnorcheln und faulenzen in Hellas haben die drei Brüder, 6, 8 und 10 Jahre alt, schon Heimweh. Sie warten am Flughafen Skiathos am Gate auf das Boarding. Doch der Condor-Flieger hat wieder „Technische Schwierigkeiten“. Ihre Großeltern, die den Flughafen schon verlassen haben, werden zurücktelefoniert.
Ein Hotelzimmer kann die Airline ihnen nicht besorgen
Stundenlang bleibt unklar, wann das Flugzeug startet. Am Ende wird von Oma und Opa und den drei Enkeln erwartet, die ganze Nacht auf den harten Flughafenbänken auszuharren. Condor kann den Münchner Passagieren kein Hotelzimmer auf der Insel besorgen – nicht mal für die drei alleinreisenden Buben. Ihr Heimflug geht erst am nächsten Tag um die Mittagszeit.
Total übermüdet, aber ziemlich erleichtert erzählten die drei Buben daheim, wie sehr sie sich „in der Fremde“ im Stich gelassen gefühlt haben – ohne Hotelbett, ohne Verpflegung. Und dass sie jetzt nie wieder alleine fliegen wollen.
Ihre Eltern beschweren sich bei Condor. Die Airline bietet der Familie einen Verrechnungsscheck über 210 Euro an. Die Pildners lehnen ab – und schalten „Flightright“ ein: Für so eine strapaziöse Nacht an einem kleinen griechischen Flughafen und die Angst-Erfahrung für drei alleinreisende Buben sind mindestens 750 Euro drin – das Portal kämpft.
Die Rechte als Passagier
250 Euro sind ein hübsches Sümmchen. Als Grundsatz gilt: Ab drei Stunden Flugverspätung steht jedem Passagier in der EU eine Entschädigung in mindestens dieser Höhe zu. Egal, ob als Kind oder Erwachsener. Völlig gleichgültig, ob das Flugticket sogar weniger gekostet hat. Auch Billigairlines müssen blechen. Voraussetzung ist aber: Der Startflughafen oder ein Sitz der Airline liegt in der Europäischen Union.
Bei Annullierung oder Abflug erst am nächsten Tag, haben Passagiere in der EU ein Anrecht auf Unterkunft und Transfer – plus finanzielle Entschädigung. Wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist. Bei außergewöhnlich schlechtem Wetter, politischer Instabilität, oder unvermeidbaren Sicherheitsrisiken gibt es kein Geld. Wenn Fluglotsen streiken oder Vögel ins Triebwerk der Maschine geraten, ebenfalls nicht.
Die lästigen – aber berechtigten – Forderungen von Passagieren: Viele Airlines wimmeln sie häufig per E-Mail arrogant ab. Mit schwammigen Formulierungen und typischen Textbausteinen behandeln sie ihre Kunden nicht auf Augenhöhe. Das schreckt ab und passt nicht in die Zeit, in der Verbraucher ihre Rechte kennen. „Oft ist das die Strategie der Airlines, um fälligen Zahlungen zu entgehen. Viele bieten ihren Kunden wenig oder gar nichts an. Eine sehr unfaire Methode“, sagt eine erfahrene Flightright- Mitarbeiterin am Telefon.
Doch verärgerte und betrogene Passagiere kommen inzwischen unkompliziert und schnell zu ihrem Recht: „EUclaim“, „Fairplane“ oder „Flightright“ heißen die jungen Portale für Fluggastrechte. Auf einem „Entschädigungsrechner“ im Internet können sich Passagiere blitzschnell einen Über- blick über ihre finanziellen Ansprüche verschaffen: die Flugnummer genügt.
„40 000 Passagiere aus Bayern, davon 15 000 aus München haben 2014 unseren Entschädigungsrechner-Service im Internet genutzt“, sagt Flightright-Sprecherin Julia Roitsch. Mit einer Vollmacht kümmern sich die Rechtsanwälte dieses ersten (gegründet 2010) und größten der deutschen Fluggasthilfe-Portale um die Entschädigung. Bei Erfolg behält die Firma 25 Prozent der Gesamt-Summe ein. Der AZ-Tipp: Kramen Sie mal in Ihrer Erinnerung: Wann hat sich zuletzt Ihr Urlaubs-Flieger stark verspätet? Ihr Recht als Passagier gilt drei Jahre lang. Also: Für Flüge aus dem Jahr 2012 können Sie bis Ende 2015 höflich, aber erfolgreich bei ihrer Airline für ein paar kleine Turbulenzen sorgen.
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