Wirecard-Prozess: Richter zerpflücken Brauns Opferthese

Die Woche fängt schlecht an für Ex-Wirecard-Chef Braun: Die Richter erklären dessen Opfertheorie für haltlos. Und auch der "Tatlohn" des Milliardenbetrugs soll Braun und Mitangeklagten nicht bleiben.
von  dpa
Im Wirecard-Prozess ist die Verteidigungsstrategie des früheren Konzernchefs Markus Braun gescheitert. (Archiv)
Im Wirecard-Prozess ist die Verteidigungsstrategie des früheren Konzernchefs Markus Braun gescheitert. (Archiv) © Lennart Preiss/dpa

Im Münchner Wirecard-Prozess um den jahrelangen Milliardenbetrug in der Chefetage des 2020 kollabierten Dax-Konzerns rückt eine hohe Haftstrafe für den früheren Vorstandschef Markus Braun immer näher. Die Richter haben nach über dreieinhalb Jahren Prozessdauer die von Braun vertretene Opferthese zur "Spekulation" erklärt. "Zu all dem hat sich trotz umfangreicher Ermittlungen nichts ergeben", sagte der Vorsitzende Richter Markus Födisch. Außerdem müssen Braun und seine zwei Mitangeklagten im Falle einer Verurteilung den Einzug von Millionensummen fürchten.

"Keinerlei Anhaltspunkte" für echte Geschäfte mit Drittpartnern

Laut Anklage sollen Braun und Komplizen über Jahre frei erfundene Milliardenumsätze in den Wirecard-Bilanzen verbucht haben. Diese Geschäfte wurden hauptsächlich über drei sogenannte "Drittpartner" in Dubai, Singapur und den Philippinen verbucht. Das waren Firmen, die im Wirecard-Auftrag angeblich Kreditkartenzahlungen in asiatischen Ländern abwickelten. Für die Existenz dieses Drittpartnergeschäfts hätten sich "keinerlei Anhaltspunkte ergeben", sagte Födisch.

Gericht erklärt Brauns Thesen für nicht schlüssig

Braun hatte mehrfach seine Unschuld beteuert. Nach Darstellung des österreichischen Managers waren die Drittpartnergeschäfte echt, die hohen Gewinne sollen von den wahren Tätern um den 2020 abgetauchten Ex-Vertriebsvorstand Jan Marsalek ohne Wissen des Vorstandschefs abgezweigt worden sein. Nach Worten des Richters Födisch gibt es jedoch auch für die Veruntreuung keine Hinweise. Der Vorsitzende sprach stattdessen von einer "fehlenden Schlüssigkeit der These an sich". Braun sitzt seit Juli 2020 ununterbrochen in Untersuchungshaft - hielten die Richter den 1969 geborenen einstigen Börsenstar für unschuldig, müsste er auf freien Fuß gesetzt werden.

Hinweis der Richter: "Tatlohn" soll einkassiert werden

Der im Dezember 2022 eröffnete Prozess steuert auf die Schussphase zu. Födisch erteilte den drei Angeklagten förmliche Hinweise, dass die Kammer im Falle einer Verurteilung auch den "Tatlohn" einziehen könnte. Im Falle Brauns sind das knapp 39 Millionen Euro, der Großteil davon war bei Brauns persönlicher Beteiligungsgesellschaft verbucht. Beim Kronzeugen Oliver Bellenhaus, der die Anklage in den wesentlichen Punkten bestätigt hat, geht es um gut sechs Millionen Euro. Dritter Angeklagter ist der frühere Chefbuchhalter E., auf den die Einziehung von über 600.000 Euro zukommen könnte.

Im Zuge des Skandals hat allerdings auch Brauns Beteiligungsgesellschaft Insolvenz angemeldet. Der einstige Milliardär hatte den Großteil seines Vermögen in mittlerweile wertlosen Wirecard-Aktien angelegt, auf die Reste seines Gelds hat der frühere Wirecard-Chef schon lange keinen Zugriff mehr.

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