Wer zahlt für Bahn und Hotel?

Wegen des Flugverbots sitzen viele auf Zusatzkosten. Welche Rechte Sie jetzt haben
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Wegen des Flugverbots sitzen viele auf Zusatzkosten. Welche Rechte Sie jetzt haben

Viele Reisende kommen erst jetzt zurück aus dem Urlaub, hatten zusätzliche Kosten für Hotels oder Zugtickets. Wer zahlen muss, ist rechtlich nicht immer eindeutig.

Muss die Airline Mehrkosten für Zugtickets bezahlen? Das kommt darauf an: Grundsätzlich hatte die Airline zwei Möglichkeiten: Entweder sie hat angesichts der Aschewolke den Beförderungsvertrag gekündigt. „Dann muss sie den Flugticketpreis zurückzahlen und ansonsten für keine Kosten aufkommen“, sagt Reiserechtler Paul Degott der AZ.

Oder sie kündigt nicht: Viele Airlines haben nicht gekündigt, weil sie hofften, das Flugverbot werde bald aufgehoben. Sie haben ihre Passagiere auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet. Dann ist die Airline verpflichtet, eine frühestmögliche anderweitige Beförderung zu organisieren. Macht sie das nicht, und der Passagier organisiert sich selbst ein Zugticket, könnte er das Geld von der Fluggesellschaft einfordern. Allerdings ist es rechtlich unklar, wie lange das Warten zumutbar ist. „So eine Situation, dass mehrere Tage unklar war, ob und wann wieder geflogen werden kann, gab es bisher ja nicht“, sagt Anwalt Degott. Der Anwalt empfiehlt: Auf jeden Fall an die Fluggesellschaft herantreten und das Geld zurückverlangen. „Einige haben ja ihre Kulanz schon angekündigt, viele werden wohl schon aus Imagegründen zahlen.“

Wer kommt für Hotelkosten auf? Hat eine Airline den Vertrag nicht gekündigt, sondern ihre Passagiere auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet, ist sie laut einer EU-Verordnung zur „Betreuung“ verpflichtet. Die beinhaltet auch “mehrere Nächte“ im Hotel und angemessene Verpflegung.

Wer zahlt bei bei Pauschalreisen? Der Reiseveranstalter hat das Recht, wegen höherer Gewalt den Reisevertrag zu kündigen - das haben einige Veranstalter wegen der Wolke auch getan. Hotelkosten muss der Reisende dann selber zahlen. Der Reiseveranstalter bleibt aber in der Pflicht, die Reisenden wieder nach Hause zu bringen, auf welchem Weg auch immer. Ist das Zugticket teurer als der Flug gewesen wäre, werden diese Mehrkosten zwischen Veranstalter und Kunde geteilt.

Wenn der Reiseveranstalter nicht kündigt, also weiter leisten will, muss er auch die Zusatzkosten tragen. Tina Angerer

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