Wer kümmert sich um Opa?

Wenn Pflegende eine Auszeit brauchen, ist eine vorübergehende Versorgung gefragt
Bei der Pflege von Angehörigen springen oft die Kinder ein. Doch auch die brauchen mal Auszeit. Aus vielen Angeboten gilt dann auszuwählen, wer die Pflege übergangsweise übernehmen kann. Denn auch die pflegenden Angehörigen müssen mal in den Urlaub oder zur Kur. Die vorübergehende Pflege des alten Menschen stellt sie dann aber vor so manches Problem.
„Natürlich ist es oft am einfachsten, wenn man das im familiären Umfeld regeln kann und etwa die Schwester, die eigenen Kinder oder sonst jemand aus der Familie einspringt", sagt Ursula Lenz von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Bonn.
Bei ohnehin anerkannter Pflegebedürftigkeit kann der Pflegedienst, der möglicherweise sowieso regelmäßig kommt, einfach öfter vorbeischauen. Auch das übernimmt die Pflegekasse. „Allerdings ist dann der alte Mensch in der Regel nicht rund um die Uhr versorgt und gerade nachts macht man sich ja Sorgen, dass etwas passiert", sagt Ursula Lenz. Deswegen bieten zahlreiche Senioreneinrichtungen sogenannte Gästezimmer an, also Zimmer, Wohnungen oder auch nur Betten, die vorübergehend belegt werden. Weniger klangvoll, dafür juristischer heißt das „Kurzzeitpflege“.
Ist der Angehörige noch sehr selbstständig oder geht es eher darum, dass ab und zu mal jemand nach ihm sieht, helfen unter Umständen auch Sozialstationen mit Einsätzen eigener Mitarbeiter oder vermitteln Ehrenamtliche aus Kirchengemeinden.
Vorbereitung wichtig
Auf jeden Fall bedarf eine solche Kurzzeitpflege einer guten und vor allem rechtzeitigen Vorbereitung. Gerade in den Ferienzeiten sind viele solcher Einrichtungen und auch Pflegedienste stark ausgelastet. Gleichzeitig gilt es, ein gutes Gefühl zu entwickeln, damit man auch mit gutem Gewissen wegfahren kann. Deswegen sollte man sich die Einrichtung vorher genau ansehen, beziehungsweise bei ambulanten Pflegediensten darauf pochen, dass immer die gleichen Personen zu dem Angehörigen kommen. Nach Möglichkeit schaut man sich die Einrichtungen auch mit dem Pflegebedürftigen an und bezieht ihn in die Planungen ein. Einfach ist es für den Pflegenden dennoch nicht, Mutter oder Vater in fremde Hände zu geben. Dabei steht außer Frage, dass pflegende oder sorgende Angehörige ein Recht auf Erholung haben.