Wegsperren?
MÜNCHEN - AZ-Politikchef Frank Müller über die Debatte um die Sicherungsverwahrung
„Wegsperren für immer“, hatte der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder als Extremstrafe für nicht therapierbare Straftäter verlangt. Die Forderung hat eine falsche und eine richtige Seite. Sie hilft überhaupt nichts, wenn sie als plakative Forderung vorgaukeln soll, man könne alle gefährlichen Menschen komplett von der Straße verschwinden lassen. Das geht schon deshalb nicht, weil Strafe im Rechtsstaat etwas Individuelles ist. Ein Richterspruch muss dem einzelnen Fall angemessen sein und von der nächsthöheren Instanz überprüfbar.
Strafe muss überprüfbar sein. Und sie muss uns beschützen
Würden wir dieses Prinzip aufgeben, dann wäre das das Ende des Rechtsstaats. Wahr ist aber auch das Gegenteil: Es gibt in der Tat Menschen, die die Gesellschaft im Extremfall für immer wegsperren können muss. Denn die Wahrheit ist: Es gibt Straftäter, die nach Haftende genauso gefährlich sind wie zuvor. Es gibt Opfer, die sie finden werden, wenn die Gesellschaft es nicht schafft, sie zu beschützen und die Tat zu verhindern.
Was nun von den Justizpolitikern verlangt ist, ist weder Beschwichtigung noch Hysterie und schon gar kein Koalitionsgeplänkel. Sondern rasches Handeln. Es mag Fälle geben, in denen eine elektronische Fußfessel Straftäter in den Griff kriegt. Ein Königsweg ist sie nicht. Deswegen wird die Politik an geschlossener Unterbringung und Totalüberwachung nicht vorbeikommen. Denn schließlich: Es geht um ein paar Dutzend gefährliche Täter. Mit denen kann, muss und wird das Land klarkommen.
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