Was bei den Warnstreiks der Metaller gilt

Der erste Warnstreiktag in der Metall- und Elektroindustrie fällt auf einen Sonntag – doch das hält die IG Metall nicht auf. Wie die Aktionen ablaufen und was für alle Beschäftigten gilt.
Christian Ebner, dpa |
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Nach ersten Kundgebungen bereitet die IG Metall Warnstreiks vor. (Archivbild)
Nach ersten Kundgebungen bereitet die IG Metall Warnstreiks vor. (Archivbild) © René Chlopotowski/dpa
Frankfurt/Berlin

Bei den Tarifverhandlungen für die deutsche Metall- und Elektroindustrie stehen die Zeichen auf Warnstreiks. In bislang zwei Verhandlungsrunden haben sich IG Metall und Arbeitgeber nicht auf einen neuen Tarifvertrag für die rund 3,7 Millionen Beschäftigten einigen können. Ein erstes Angebot weit unterhalb der Inflationsgrenze lehnte die IG Metall umgehend ab und ruft ab Sonntag zu bereits vorbereiteten Warnstreiks auf. Betroffen ist der Kern der deutschen Industrie unter anderem mit den Branchen Auto, Maschinenbau, Elektro und Metallverarbeitung. 

Wie sicher ist es, dass es zu Warnstreiks kommt? 

Da auch in den jeweils zweiten regionalen Verhandlungsrunden keine Annäherung erkennbar war, sind sofortige Warnstreiks sicher. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der erste Warnstreiktag auf einen Sonntag fällt. Die IG Metall hat in der Vergangenheit stets die Warnstreiks mit "Mitternachtsaktionen" in Betrieben gestartet, bei denen auch in der Nachtschicht gearbeitet wird. Erste Ausstände sind bereits angekündigt, in der kommenden Woche werden Tausende ihre Arbeit kurzfristig niederlegen. Seit der deutschen Wiedervereinigung hat es nach Zählung der Arbeitgeber lediglich drei M+E-Tarifrunden ohne Warnstreiks gegeben. Letztmals war das 2020 der Fall, als die Corona-Pandemie drohte, die Produktion in Deutschland lahmzulegen. 

Wie umfangreich werden die Warnstreiks? 

Ausmaß und Dauer der Warnstreiks sind nicht absehbar. Sicher ist, dass es im ganzen Bundesgebiet welche geben wird. Laut Gesamtmetall haben bei der vergleichsweise konfliktarmen Tarifrunde im Jahr 2024 knapp 290.000 Menschen in knapp 1.600 Betrieben an den Warnstreiks teilgenommen, die an elf verschiedenen Tagen stattfanden. Die Gewerkschaft hatte von mehr als 600.000 Beteiligten berichtet. Für die Organisation der Warnstreiks sind die Bezirke der IG Metall zuständig, die in Konkurrenz untereinander stehen, wo sich möglicherweise zuerst ein Verhandlungskompromiss mit den Arbeitgebern abzeichnet. In der Logik des Metall- und Elektrotarifs wird in einem "Pilotbezirk" ein Abschluss verhandelt, der in der Folge von den anderen übernommen wird. 

Was ist ein Warnstreik? 

Ein Warnstreik ist eine befristete Arbeitsniederlegung im Laufe von Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft kann ihn ausrufen, ohne vorher über eine Urabstimmung die Mitglieder befragt zu haben. Wichtig ist nur, dass keine Friedenspflicht aus dem vorhergehenden Tarifvertrag mehr besteht und nur Ziele angestrebt werden, die auch tatsächlich vereinbart werden können. Der Streik muss zudem verhältnismäßig sein. Mit den befristeten Aktionen sollen der Druck auf die Arbeitgeber erhöht und gleichzeitig die eigenen Reihen geschlossen werden. In der Vergangenheit ist es der IG Metall regelmäßig gelungen, während der Warnstreiks neue Mitglieder zu gewinnen.

Wer darf an einem Warnstreik teilnehmen?

Grundsätzlich dürfen alle Arbeitnehmer des bestreikten Betriebs mit Ausnahme der leitenden Angestellten an einem Warnstreik teilnehmen, also auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder. Etwas komplizierter ist es bei Leiharbeitern, die unter einen anderen Tarif fallen. Sie dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden, erklärt der IG-Metall-Jurist Dirk Schumann. Zudem haben sich die großen Zeitarbeitsverbände verpflichtet, ihre Kräfte nicht als Streikbrecher einzusetzen. Theoretisch könnten sie aber an einen anderen Arbeitsplatz beordert werden, was in der Praxis wegen der kurzen Dauer der Aktionen aber kaum stattfindet. 

Was müssen Arbeitnehmer tun, wenn sie am Warnstreik teilnehmen wollen?

Einfach hingehen. Eine Abmeldung beim Vorgesetzten oder im Zeiterfassungssystem ist nicht erforderlich, weil die Arbeitspflicht für die Dauer des Streiks ruht. Das hat auch zur Folge, dass der Arbeitgeber keine Sanktionen gegen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines rechtmäßigen Streiks aussprechen kann. Eine Abmahnung oder Kündigung kommt nur bei einem rechtswidrigen Streik oder bei individuellen Pflichtverletzungen in Betracht. Dagegen könnten sich Betroffene mit Hilfe der Gewerkschaft wehren. 

Bekommen Teilnehmer während des Warnstreiks Entgelt?

Nein. Weil das Arbeitsverhältnis für die Dauer des Warnstreiks ausgesetzt ist, müssen die Arbeitgeber auch kein Entgelt für diese Zeit zahlen. Gewerkschaftsmitglieder können bei einem länger anhaltenden Arbeitskampf auf Streikgeld der Gewerkschaft rechnen, kurze Warnstreiks von einigen Stunden fallen aber nicht darunter. Der Vorstand kann in einer noch fernen Eskalationsstufe sogenannte 24-Stunden-Warnstreiks ausrufen, für die Mitglieder dann Streikgeld erhalten.

Wie hoch wäre das Streikgeld? 

Die Zahlung richtet sich nach der Höhe des Gewerkschaftsbeitrags und der Dauer der Mitgliedschaft. Hier ein Beispiel aus dem Streikgeldrechner der Gewerkschaft: Wer länger als fünf Jahre Mitglied der IG Metall ist, kann bei einem Monatsbruttoeinkommen von 5.000 Euro und dem sich daraus ergebenden Gewerkschaftsbeitrag von 50 Euro auf ein Streikgeld von 700 Euro pro Woche setzen. Darauf werden keine Steuern und Sozialabgaben mehr fällig. Wer unter gleichen Konditionen erst seit drei Monaten in der Gewerkschaft ist, würde 600 Euro in der Woche bekommen. 

Dürfen Streikende den Betrieb blockieren?

Nein. Betriebsblockaden, die Arbeitswilligen oder Kunden den Zutritt verwehren, sind rechtswidrig. Das gilt auch für Besetzungen des Betriebs oder einzelner Arbeitsplätze.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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