Verbraucherschützer verklagen Banken wegen Gebühren

Verbraucherschützer ziehen wegen aus ihrer Sicht zu hohen Gebühren für Basiskonten gegen drei Kreditinstitute vor Gericht.
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Seit Mitte 2016 hat in Deutschland jeder Bürger Rechtsanspruch auf ein Girokonto.
Jens Büttner Seit Mitte 2016 hat in Deutschland jeder Bürger Rechtsanspruch auf ein Girokonto.

Berlin - Wegen aus ihrer Sicht zu hohen Gebühren für Basiskonten ziehen Verbraucherschützer gegen drei Kreditinstitute vor Gericht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach eigenen Angaben gegen die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein Klagen eingereicht.

Deren Entgelte für "Jedermann-Konten", die auch Obdachlosen und Flüchtlingen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen sollen, seien unangemessen, teile der vzbv mit. Verbraucher müssten mehr zahlen als für vergleichbare Konten. Die Gerichte sollen nun prüfen, ob die Gebühren angemessen sind oder nicht.

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Seit Mitte 2016 hat in Deutschland jeder Bürger Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Es werden alle Geldhäuser verpflichtet, Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf "Guthabenbasis" einzurichten. Der Konteninhaber erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen. Überzogen werden kann ein solches Konto nicht. Die Gebühren sollen "angemessen" sein. Dass Basiskonten meist teurer sind als andere Kontomodelle, hält die Branche wegen des höheren Aufwands für angemessen. Zuvor hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe über die Klage berichtet.

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