US-Regierungsbeamter: Neue Zölle gelten erst ab 7. August

Eigentlich waren die neuen Zölle der USA auf Produkte aus dem Ausland für diesen Freitag angekündigt. Wenige Stunden vor dem geplanten Inkrafttreten wird klar: sie kommen doch erst später.
dpa |
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Die neuen US-Zölle treten laut einem Regierungsbeamten erst am 7. August in Kraft. (Archivbild)
Die neuen US-Zölle treten laut einem Regierungsbeamten erst am 7. August in Kraft. (Archivbild) © Christian Charisius/dpa
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Washington

Die neuen US-Zölle für Importe aus dem Ausland treten laut einem US-Regierungsbeamten erst am 7. August in Kraft, nicht bereits an diesem Freitag. Er bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstagabend (Ortszeit) weiter, dass dies auch für den Zollsatz von 15 Prozent auf Einfuhren aus der EU gelte. Zuvor hatte US-Präsident Donald Trump ein Dekret zu den neuen Zollbestimmungen unterzeichnet.

Bislang hatte der Republikaner als Termin für die Einführung neuer Zölle den 1. August genannt. Auch in einer EU-Übersicht zur kürzlich in Schottland geschlossenen Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und den USA wurde dieses Datum genannt - dort hieß es zu den Zöllen in Höhe von 15 Prozent: "Ab dem 1. August werden die USA diesen Höchstzollsatz auf den Großteil der EU-Exporte anwenden."

US-Regierungsbeamter: Mehr Zeit, Regeln umzusetzen

Der Regierungsbeamte antwortete der dpa auf die Frage, weshalb das Startdatum nun doch nicht an diesem Freitag sei: Man wolle mehr Zeit dafür geben, die neuen Regeln umzusetzen.

Das Weiße Haus veröffentlichte eine Liste mit fast 70 Ländern und der EU, für die jeweils bestimmte Zollsätze gelten werden. Neben Großbritannien, der Schweiz und Japan sind viele weitere Handelspartner genannt.

Auf Importe dieser Länder werden folgende Zölle erhoben (Auswahl)

Land/Staatengemeinschaft Zollsatz
Europäische Union 15 Prozent
Großbritannien 10 Prozent
Schweiz 39 Prozent
Norwegen 15 Prozent
Island 15 Prozent
Israel 15 Prozent
Südafrika 30 Prozent
Südkorea 15 Prozent
Taiwan 20 Prozent
Japan 15 Prozent
Malaysia 19 Prozent
Indien 25 Prozent
Brasilien 50 Prozent


Trump begründet dieses Instrument damit, dass ein Ungleichgewicht im Handel mit anderen Ländern bestehe und ausgeglichen werden müsse. Er wirft den betroffenen Handelspartnern der USA vor, zu hohe Zölle zu erheben oder ihre Märkte nicht weit genug für Einfuhren aus den Vereinigten Staaten zu öffnen.

10 Prozent Zölle für andere Länder

Wenn Länder nicht in der Liste aufgeführt sind, wird in ihrem Fall pauschal ein Zollsatz von 10 Prozent erhoben, wie das Weiße Haus weiter mitteilte. Dabei bildet Kanada eine Ausnahme: Trump brummte dem Nachbarland per Dekret einen deutlich höheren Zollsatz auf. Ab dem 1. August sollen auf kanadische Einfuhren in die Vereinigten Staaten 35 Prozent statt 25 Prozent erhoben werden.

Trump begründete den Schritt mit der Behauptung, dass Kanada weiterhin zu wenig im Kampf gegen Drogenhandel unternehme und Rauschgift über die Grenze in die USA gelange. Allerdings liegt er mit der kanadischen Regierung bei einer ganzen Reihe von Themen im Clinch.

Eine wichtige Frage bleibt

Am Donnerstag beschäftigten sich Berufungsrichter in einer Anhörung noch mit der Rechtmäßigkeit vieler dieser Zölle. Ende Mai hatte ein Berufungsgericht die juristisch verfügte Blockade fast aller Zölle des US-Präsidenten vorerst aufgehoben, die eine niedrigere Instanz - das Gericht für internationalen Handel in New York - kurz zuvor angeordnet hatte.

Das New Yorker Gericht hatte Trumps Regierung die Befugnis abgesprochen, weitreichende Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu verhängen. Die Entscheidung bezog sich auf fast alle Zölle, die von Trumps Regierung erlassen wurden. Sie umfasste auch länderspezifische Handelserschwernisse, die der Präsident Anfang April verhängt und danach mehrmals aufgeschoben hatte.

Die Argumentation Trumps lautet: Handelsdefizite mit anderen Ländern seien ein nationales Sicherheitsrisiko, damit bestehe ein nationaler Notstand. Mit dieser Begründung verhängte er die weitreichenden Zölle per Dekret - und umging damit das Parlament. Er nutzte dafür ein Gesetz aus dem Jahr 1977, das noch nie zuvor für Zölle angewandt worden war. 

Die Berufungsrichter äußerten sich US-Medien zufolge nun skeptisch über dieses Vorgehen der Regierung. Eines seiner größten Bedenken sei, dass das herangezogene Notstandsgesetz das Wort "Zölle" nirgendwo erwähne, zitierten etwa der Sender ABC News und das Nachrichtenportal "Politico" einen der Richter. Bis zu einer Entscheidung in dem Fall könnten nach Einschätzung der "Washington Post" noch Wochen vergehen. Und selbst dann könnte der Rechtsstreit noch weitergehen - und letztlich vor dem Obersten US-Gericht landen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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