Urlaubsplan ohne Stress

In vielen Betrieben rangeln sich die Beschäftigten jetzt um die Urlaubs-Termine. Die AZ sagt Ihnen, welche Rechte Sie bei der Ferienplanung haben - und wie Sie Brücken- und Feiertage am besten nutzen.
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Wer gut plant, kann länger ausspannen: Mit 28 Urlaubstagen, bekommt man heuer 60 Tage frei.
dpa Wer gut plant, kann länger ausspannen: Mit 28 Urlaubstagen, bekommt man heuer 60 Tage frei.

MÜNCHEN - In vielen Betrieben rangeln sich die Beschäftigten jetzt um die Urlaubs-Termine. Die AZ sagt Ihnen, welche Rechte Sie bei der Ferienplanung haben - und wie Sie Brücken- und Feiertage am besten nutzen.

Wer’s noch nicht getan hat, sollte sich langsam kümmern: In vielen Firmen reichen jetzt die Arbeitnehmer ihre Urlaubswünsche für 2009 ein. Je früher man sie kundtut, desto größer ist die Chance, dass der Urlaub auch problemlos genehmigt wird.

Denn Schwierigkeiten gibt’s immer wieder. Sei es, weil andere Kollegen zur selben Zeit in die Ferien wollen – und Brücken- oder Feiertage optimal nutzen. Oder weil dem Chef der Urlaubstermin nicht passt. Die AZ beantwortet die wichtigsten Fragen zur Urlaubsplanung.

Kann ich Urlaub nehmen, wann ich will?

Grundsätzlich ja. „Jeder Beschäftigte kann den Urlaubstermin frei wählen“, sagt Fritz Maier, Münchner Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Chef muss das berücksichtigen und genehmigen – solange nichts Wichtiges dagegen spricht.

Wann darf der Chef den Termin ablehnen?

Wenn es dringende betriebliche Gründe gibt. Etwa wenn ein Großauftrag fristgerecht fertig werden muss und der Arbeitnehmer dafür gebraucht wird. „In einigen Branchen gibt es auch saisonale Zeiten, in denen Urlaubssperre herrscht“, sagt Experte Maier. Etwa im Einzelhandel vor Weihnachten oder in der Biergarten-Gastronomie im Sommer. Auch ein hoher Krankenstand im Betrieb ist ein triftiger Verweigerungsgrund.

Gibt es einen gemeinsamen Betriebsurlaub, müssen die Beschäftigten zu diesem Termin in die Ferien. Der Chef darf den Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt dann ablehnen.

Wann muss ich Kollegen den Vortritt lassen?

Gedrängel beim Urlaub gibt’s vor allem während der Schulferien. Da gilt: „Wer schulpflichtige Kinder hat, hat Vorrang bei der Urlaubsplanung“, erläutert Anwalt Maier. Auch wenn der Ehepartner eines Kollegen nur zu einer bestimmten Zeit Urlaub nehmen kann, hat er den Vortritt.

Kann der Chef einen genehmigten Urlaub wieder streichen?

Nein. Ist der Urlaub einmal genehmigt, darf man ihn auch nehmen. „Ihr Chef kann Sie höchstens bitten, doch da zu bleiben – zwingen kann er Sie nicht“, sagt Fritz Maier. Selbst dringende betriebliche Gründe zählen dann nicht.

Kann mein Chef vorschreiben, wie lange mein Urlaub sein darf?

Der Urlaub ist „zusammenhängend“ zu gewähren. So steht’s im Bundesurlaubsgesetz. Das heißt: Der Arbeitgeber sollte den Beschäftigten längere Urlaubszeiten einräumen. Genau geregelt ist das aber nicht. Der Chef darf jedoch kein Verbot aussprechen, wonach man zum Beispiel nicht länger als eine Woche in Urlaub darf. „Am Stück heißt in jedem Fall zwei Wochen“, so Anwalt Maier. Will ein Beschäftigter jedoch von sich aus mehrere Kurz-Urlaube übers Jahr verteilen, dann darf er das auch tun.

Andreas Jalsovec

So nutzen Sie Brücken- und Feiertage am besten

Wie hole ich mit meinen Urlaubstagen möglichst viel freie Zeit heraus? Wer Brücken- und Feiertage nutzt, kann den Urlaub übers Jahr deutlich strecken. Wie’s geht, zeigt der AZ-Urlaubskalender. Die besten Termine:

Ostern (10. bis 13. April). Wer die vier Tage vor dem Karfreitag Urlaub nimmt, hat zehn freie Tage am Stück.

Maifeiertag (1. Mai). Er fällt diesmal auf einen Freitag. Das heißt: langes Wochenende für Arbeitnehmer. Mit vier Tagen Urlaub gibt es neun Tage am Stück frei.

Jesus Christus Himmelfahrt (21. Mai). Ein Tag Urlaub, vier Tage frei. Oder man nimmt die ganze Woche: neun Tage frei für vier Urlaubstage.

Pfingsten (31. Mai und 1. Juni). Mit vier Tagen Urlaub hat man neun Tage frei. Das lässt noch sich ausdehnen in die Woche mit ...

Fronleichnam (11. Juni). Zusammen mit der Pfingstwoche kommt man mit acht Tagen Urlaub auf 16 freie Tage. Damit hat sich’s dann aber mit den Brückentagen: Mariä Himmelfahrt ist ein Samstag, der Tag der deutschen Einheit ebenfalls, und auch Allerheiligen fällt auf einen Sonntag.

Weihnachten (25. und 26. Dezember). Der zweite Weihnachtsfeiertag ist ein Samstag. Neujahr allerdings fällt auf einen Freitag. Damit gilt auch hier: Für acht Tage Urlaub gibt’s 16 Tage frei.

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