Urlaubsbuchung per KI? Einkaufsagenten starten im Handel

Die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz schreitet rasant voran. 2026 werden die Verbraucher der nächsten Stufe der KI voraussichtlich beim Einkauf begegnen.
dpa |
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Das Wort des Jahres 2025 ist "KI-Ära". Voraussichtlich 2026 werden viele Verbraucherinnen und Verbraucher erstmals einer Weiterentwicklung der Technologie begegnen - beim Online-Einkauf. (Symbolbild)
Das Wort des Jahres 2025 ist "KI-Ära". Voraussichtlich 2026 werden viele Verbraucherinnen und Verbraucher erstmals einer Weiterentwicklung der Technologie begegnen - beim Online-Einkauf. (Symbolbild) © Robert Michael/dpa
München/Düsseldorf

Auf Europas Verbraucherinnen und Verbraucher kommt im Online-Handel 2026 eine größere Neuerung zu: Die Einführung von KI-Agenten, die weitgehend selbstständig Einkaufsaufträge, Urlaubsbuchungen und dergleichen erledigen können. "Wir werden nächstes Jahr den ersten Piloten sehen", sagt Pascal Beij, Chief Commercial Officer beim Zahlungsdienstleiter Unzer. Vorbereitungen treffen unter anderem KI-Anbieter, große US-Technologiekonzerne, Kreditkartenunternehmen, aber auch Reise- und sonstige Online-Portale. "Das wird auf jeden Fall kommen." 

In der Tech-Branche wird die Weiterentwicklung "agentische KI" genannt. Doch worin unterscheidet sich diese von der bisher üblichen generativen KI? Derzeit beantworten ChatGPT und andere KI-Modelle Fragen und erzeugen auf Anweisung ihrer Nutzer Text, Bild und Ton. Im Online-Einkauf sind die Funktionen bislang weitgehend auf die Beantwortung von Fragen und Hilfe bei der Produktsuche beschränkt. 

KI-Agenten können nahezu autonom einkaufen

KI-Einkaufsagenten hingegen werden auch bestellen und bezahlen können, einschließlich zeitraubender Aufgaben. Ein Beispiel: die Planung eines Familienurlaubs mit Buchung von Flügen, Hotels und Zugfahrkarten. Das letzte Wort behalten jedoch die Verbraucher: "Der Endkunde kann dann seine Zahlungsdaten bei dem KI-Agenten hinterlegen, ähnlich wie bei der Einrichtung eines Wallets auf dem Smartphone", sagt Tobias Czekalla, Deutschlandchef des US-Kreditkarten- und Zahlungstechnologiekonzerns Visa. "Wenn es an die Ausführung einer Transaktion geht, muss der Kunde diese freigeben."

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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