Urlaub in Griechenland: Das sind Ihre Rechte als Tourist

Im Fernsehen sieht man die Gewalt und den Ausnahmezustand auf den griechischen Straßen. Das beunruhigt auch die Urlauber. Stornierung , entfallene Flüge: Worauf Griechenland-Urlauber jetzt achten sollten.
Die Bilder von den Streiks und blutigen Unruhen in Griechenland erschrecken auch viele Urlauber. Das Auswärtige Amt in Berlin rät „sich in den Medien sowie bei ihren Gastgebern über die aktuelle Lage zu unterrichten und Demonstrationen weiträumig zu meiden“. Die AZ klärt die wichtigsten Fragen.
Kann ich eine gebuchte Reise wegen der Unruhen stornieren? Eine kostenlose Stornierung ist nur möglich, wenn die Reise unzumutbar geworden ist. „Würde jemand heute nach Athen reisen, wo ja bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen, wäre eine Sonderkündigung gerechtfertigt“, sagt Reiserechtler Paul Degott der AZ. Allerdings würde das zurzeit nur Athen betreffen– eine Reise auf eine der vielen Inseln etwa wäre zumutbar. Wer trotzdem kündigen will, muss mit Stornogebühren rechnen. „Pauschalreisende sollten Ihren Reiseveranstalter kontaktieren“, rät Degott. Und: Wer jetzt schon den Sommerurlaub kündigen will, wird ebenfalls Probleme haben. „Dafür ist die Situation zu unüberschaubar. Eine Stornierung wegen höherer Gewalt geht erst kurzfristig.“
Was passiert, wenn ich einen Flug gebucht habe, der wegen Streiks nicht fliegt? Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, für Ersatzflüge oder andere Beförderung zu sorgen. Sitzen Sie zum Beispiel in Griechenland fest und warten auf einen Ersatzflug, muss die Airline Hotel und Verpflegung übernehmen. Sorgt sie nicht für eine schnellstmögliche Weiterbeförderung, darf der Reisende Abhilfe schaffen – auf Kosten der Airline.
Wer zahlt, wenn ich wegen einer bestreikten Fähre nicht rechtzeitig in meinem Hotel ankomme? „Das ist das Problem des Reisenden“, sagt Degott. Die Kosten fürs Hotel sowie eventuelle andere Beförderung müssen selbst bezahlt werden. ta