Unbeschränkt arbeiten ist nur bei der regulärer Altersrente erlaubt
MÜNCHEN Ruheständler, die ihre reguläre Altersrente beziehen, können ohne Einschränkungen jobben. Anderes gilt für Menschen, die vor Erreichen ihrer individuellen Altersgrenze (ergibt sich aus dem Geburtsjahr und der Dauer der früheren Berufstätigkeit) dazuverdienen wollen.
Für folgende Rentenarten gibt es Einschränkungen: Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsoder Erwerbsunfähige, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, für Frauen, für besonders langjährig Versicherte, für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.
Die Rentenkasse rechnet das Verdienst aus dem Nebenjob in Stufen auf die Rente an. Wer mehr als 400 Euro verdient, bekommt nur zwei Drittel seiner Rente, die halbe Rente oder gar nur ein Drittel – je nachdem, wie hoch genau sein Zuverdienst ist. Das bedeutet, dass sich Senioren am besten bei der Rentenberatungsstelle ausrechnen sollen, wie viel genau sie verdienen dürfen und auf welche Rente sie dann noch Anspruch haben.
Die jeweiligen individuellen Zuverdienstgrenzen errechnen sich aus dem Lohn der letzten Jahre vor der Rente. Ein Beispiel: Ein Ruheständler, der in seinem Erwerbsleben immer einen Durchschnittslohn bezogen hat, darf zurzeit 1023,75 Euro verdienen, wenn er sich zwei Drittel seiner monatlichen Rentenansprüche sichern möchte. Verdient er in seinem Job 1968,75 Euro imMonat, bekommt er nur noch ein Drittel seiner Altersrente ausgezahlt. Wer vor der Rente nichts oder nur sehr wenig verdient hat, für den gelten Mindest-Hinzuverdienstgrenzen.
Und, wie gesagt: Diese Grenzen gelten nur für Menschen, die vor ihrer regulären Altersgrenze in den Ruhestand getreten sind. Wichtig: Zweimal pro Kalenderjahr können Ruheständler ihre jeweilige Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten Wert überschreiten. Das ist beispielsweise fürs Urlaubs- oder Weihnachtsgeld wichtig. Für die Zukunft plant die Bundesregierung außerdem, die Zuverdienstgrenzen für Ruheständler deutlich heraufzusetzen.
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