Trump will weltweiten Zollsatz auf 15 Prozent erhöhen

Nach seiner herben Niederlage vor Gericht zu seinen Zöllen, geht Donald Trump in die Offensive. Er kündigt nun einen weiteren Zollsatz an.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen
Trump will den von ihm verkündeten weltweiten 10-Prozent-Zollsatz auf Importe in die USA auf 15 Prozent erhöhen.
Trump will den von ihm verkündeten weltweiten 10-Prozent-Zollsatz auf Importe in die USA auf 15 Prozent erhöhen. © Evan Vucci/AP/dpa
Washington

US-Präsident Donald Trump will den von ihm verkündeten weltweiten 10-Prozent-Zollsatz auf Importe in die USA auf 15 Prozent erhöhen. Das kündigte der Republikaner auf der Plattform Truth Social an. Die Ankündigung kommt nur einen Tag nach einer verheerenden Niederlage Trumps vor dem Obersten Gerichtshof der USA. Der Supreme Court hatte ihm untersagt, unter Berufung auf ein Notstandsgesetz Zölle gegen den Import von Waren aus vielen Ländern zu verhängen. Die aggressive Zollpolitik ist ein Kernelement von Trumps zweiter Amtszeit. Trump kündigte an, andere Wege zu nutzen, um seine Zölle weiterhin durchzusetzen. 

Nach seiner Niederlage am Freitag hatte Trump noch am selben Tagen eine Anordnung unterschrieben, um weltweit einen zusätzlichen Zoll von zehn Prozent auf Importe in die USA zu verhängen. Dieser solle ab kommenden Dienstag (0.01 Uhr Ortszeit/6.01 Uhr MEZ) gelten, wie das Weiße Haus mitteilte. Nun legte Trump nach und kündigte eine Anhebung auf 15 Prozent an - "auf das vollständig zulässige und rechtlich geprüfte Niveau", wie Trump schrieb. Wie genau die Veränderung angepasst wird und wann sie greift, blieb unklar - obwohl Trump von "sofort" schrieb.

Für den weltweiten Zusatzzoll stützt sich Trump nach Angaben des Weißen Hauses auf ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974. Dieses erlaubt es, Zölle auf Importe für bis zu 150 Tage lang zu erheben. Für einen längeren Zeitraum bräuchte Trump auf diesem Weg allerdings die Zustimmung des US-Parlaments. Experten bezweifeln zudem, ob notwendige Voraussetzungen zur Nutzung dieser rechtlichen Grundlage für die temporären Zölle überhaupt erfüllt sind.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.