Thomas Middelhoff muss in U-Haft bleiben

Das Oberlandesgericht Hamm hat es abgelehnt, den früheren Top-Manager Thomas Middelhoff gegen Kaution aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
dpa |
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Hamm - Die von Freunden und Familienmitgliedern des 61-Jährigen angebotene Sicherheitsleistung in Höhe von nahezu 900 000 Euro reiche nicht aus, um eine Flucht Middelhoffs auszuschließen, entschied der 5. Strafsenat und verwarf eine weitere Haftbeschwerde des prominenten Untersuchungshäftlings.

Nach Einschätzung der Richter wäre es bei einer Aussetzung des Haftbefehls wahrscheinlicher, dass der Angeklagte die Gelegenheit zur Flucht nutzt, als dass er sich dem weiteren Strafverfahren stellt.

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Der frühere Chef des inzwischen pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor war am 14. November vom Essener Landgericht wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt und noch im Gerichtssaal verhaftet worden. Den von Middelhoff verursachten Schaden bezifferten de Richter auf rund 500 000 Euro.

Middelhoff hat allerdings Revision gegen das Urteil eingelegt. Es ist damit noch nicht rechtskräftig. Der Manager hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten.

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