Steuerfalle Kurzarbeit: Nachzahlungen erwartet

MÜNCHEN/BERLIN - Wer heuer kurzgearbeitet hat, muss bei der Steuererklärung 2009 mit Nachzahlungen rechnen. Grund: Das Einkommen der Kurzarbeiter wird im Nachhinein mit einem höheren Satz versteuert.
Das wird für hunderttausende Arbeitnehmer eine böse Überraschung: Wer heuer kurzgearbeitet hat, muss bei der Steuererklärung 2009 mit deftigen Nachzahlungen rechnen. Grund: Das Einkommen der Kurzarbeiter wird im Nachhinein mit einem höheren Satz versteuert.
Warum ist das so? Kurzarbeiter erhalten einen verminderten Lohn vom Arbeitgeber – abhängig davon, in welchem Umfang sie beschäftigt sind. Für den Lohnabzug springt das Arbeitsamt mit einem Zuschuss ein. „Der ist zwar steuerfrei“, sagt Alexander Klotz von der Lohnsteuerhilfe Bayern. Er erhöht aber den Steuersatz fürs übrige Einkommen.
Hintergrund: Auf den normalen, verminderten Arbeitslohn zahlt der Beschäftigte während des Jahres monatlich Steuern. Am Ende des Jahres wird das Kurzarbeitgeld hinzugerechnet und ein neuer Steuersatz ermittelt. Der ist höher als der Satz, mit dem während des Jahres die Steuer berechnet wurde. Deshalb wird eine Nachzahlung fällig. „In den allermeisten Fällen müssen Kurzarbeiter deshalb bei der Steuer etwas nachschießen“, meint Experte Klotz.
Die Nachzahlung ist umso höher, je besser ein Kurzarbeiter normalerweise verdient. Sogar mehr als 3000 Euro sind möglich (siehe Kasten unten). Experten raten Arbeitnehmern, möglichst jetzt schon Geld für den Zeitpunkt zurückzulegen, in dem der Steuerbescheid kommt.
Wer das Geld nicht auf einmal zahlen kann, kann beim Finanzamt einen Stundungsantrag stellen und dann die Steuerschuld in Raten abstottern. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Er fordert: Das Finanzministerium solle die Finanzämter anweisen, sich bei solchen Anträgen kulant zu zeigen. Das hätten sie mit Blick auf die Wirtschaftskrise auch bei den Unternehmen getan. Nun seien die Arbeitnehmer an der Reihe.
Wegen der Steuernachberechnung sind Kurzarbeiter übrigens verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Kurzarbeit dem Finanzamt zu verschweigen, bringt nichts. Der Arbeitgeber weist das Kurzarbeitergeld auf der Lohnsteuerbescheinigung aus. aja