Steuerbescheide: Vertrauen ist gut, Kontrolle besser

MÜNCHEN - Die ersten Steuerbescheide fürs Jahr 2009 kommen zurück. Oft schleichen sich Fehler ein, die die Bürger teuer zu stehen kommen können. Mit einem Einspruch sichern Sie sich Ihr Geld.
Die meisten interessieren sich nur für die Zahl, die hinter den Wörtern „zuviel gezahlte Steuern“ steht. Aus Freude über den Bescheid des Finanzamtes über die Steuererstattung vergessen sie, die Angaben genau zu überprüfen. Ein fataler Fehler: Oft irren sich die Finanzämter. Ein Einspruch kann deswegen bares Geld bringen. Ein paar hundert Euro sind in vielen Fällen drin, zum Teil auch noch höhere Rückzahlungen.
Jeder dritte Steuerbescheid ist in Teilen falsch, schätzt der Bund der Steuerzahler. Und zwei Drittel aller Einsprüche führen zu einer Minderung der Zahlungspflicht für den Steuerpflichtigen. Häufige Fehler der Finanzämter:
Zahlendreher. Wenn Steuerpflichtige ihre Steuererklärung in Papierform und nicht elektronisch einreichen, kommt es bei der Übernahme der Daten manchmal zu fatalen Tippfehlern. So wird beispielsweise aus 45000 die Zahl 54000 – und die Steuerlast steigt um rund 3000 Euro.
Fahrtkosten zur Arbeit: Sie gehören zu den Werbungskosten und werden vom Finanzamt oft nicht richtig berücksichtigt, berichtet Alexander Klotz von der Lohnsteuerhilfe Bayern. „Auch wenn der Steuerpflichtige höhere tatsächliche Kosten geltend macht, rechnet das Finanzamt dann nur mit der niedrigeren Entfernungspauschale.“ Davon betroffen sind vor allem Besitzer einer Jahreskarte der Bahn. Wer beispielsweise 1300 Euro für die Netzkarte ausgibt, aber nur 900 Euro über die Entfernungspauschale anerkannt bekommt, zahlt je nach persönlichem Steuersatz bis zu 190 Euro zu viel ans Finanzamt.
Unterhaltszahlungen: Die Berechnung der abzugsfähigen Beträge ist oftmals kompliziert, berichtet Klotz – vor allem, wenn der Empfänger der Zahlungen im Ausland lebt. Hier gibt’s häufig Fehler – der Steuerpflichtige sollte deswegen genau nachrechnen.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Der Betrag in Höhe von 1308 Euro pro Jahr wird laut Gesetz nur gewährt, wenn die Mutter des Kindes (bzw. der Vater, wenn er alleinerziehend ist) auch wirklich alleine und nicht in einer Wohngemeinschaft wohnt. Zum Teil „übersehen“ die Finanzämter, dass der Steuerzahler tatsächlich alleine für das Kind sorgt, und verweigern den Entlastungsbetrag, berichtet Experte Gerald Ahlendorf von der Lohnsteuerhilfe. Das macht je nach Steuersatz bis zu 620 Euro aus.
Abgeltungssteuer: Seit 2009 überweisen die Banken 25 Prozent der Kapitalerträge automatisch ans Finanzamt – sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt.
Wenn Sparer ihre Freistellungsaufträge stückeln, kommt es oft zu Fehlern im Bescheid, berichtet Ahlendorf. Sparer, deren Steuersatz wegen geringer Einkünfte unter 25 Prozent liegt, müssten außerdem Steuern, die sie auf Zinsen gezahlt haben, zurückbekommen – auch das unterbleibt oft, so Ahlendorf. Besonders häufig würden sich bei Bausparverträgen, die ohne Freistellungsauftrag abgeschlossen werden, Fehler einschleichen.
Wichtig: Wer einen Fehler im Steuerbescheid entdeckt, muss ihn innerhalb von einem Monat, nachdem der Bescheid im Briefkasten lag, melden. Wer die Frist verschläft, muss glaubhaft machen, dass er etwa schwer krank oder über Wochen im Urlaub war. sun