Steuer: Holen Sie sich Geld zurück
München - Die Zeit läuft: Viele Steuerzahler müssen bis zum 31. Mai ihre Steuererklärung abgeben – zum Beispiel Ehepaare, die im Jahr 2012 die Steuerklassen III und V hatten. Fast jeder Arbeitnehmer hat im vergangenen Jahr zu viel Steuern gezahlt – und kann sich im Schnitt 850 bis 1000 Euro zurückholen. Die Zeitschrift „Finanztest“ gibt Tipps. Hier eine Auswahl:
So sparen Arbeitnehmer: Für den Weg zur Arbeit ist jetzt mehr drin als früher. Bei der Berechnung der Pendlerpauschale zählt die jeweils kürzeste Straßenverbindung. Auch dann, wenn Sie eigentlich Bahn fahren und die Bahnstrecke kürzer ist. Es zählt trotzdem die Straße mit 30 Cent je Kilometer. Eine Angestellte, die jeden Tag 40 Kilometer mit der Bahn fährt, deren Autostrecke aber 50 Kilometer beträgt, kann also die Straße eintragen: Mit 220 Arbeitstagen mal 50 Kilometer mal 30 Cent Pendlerpauschale bringt ihr das 3300 Euro Werbungskosten. Bei einem Einkommen von 40000 Euro bekäme sie damit 863 Euro zurück. Die Obergrenze bei der Pendlerpauschale liegt bei 4500 Euro. Wer mehr Kilometer mit dem Tachostand belegen kann, kann aber mehr geltend machen.
Wer an mehreren Orten beschäftigt ist, kann neben der Pendlerpauschale zur normalen Arbeitsstelle auch Reisekosten zu den anderen Arbeitsstätten abrechnen. Außerdem zählen Arbeitsmittel, also Büromaterial und Fachbücher. Auch den neuen PC oder Laptop können Sie absetzen, wenn Sie die Technik zu 90 Prozent beruflich nutzen.
So sparen Eltern: Sie können einfache Betreuungskosten für Kinder bis zum 14. Geburtstag absetzen. Eltern von erwachsenen Kindern bekommen erstmals Kindergeld oder Kinderfreibeträge unabhängig davon, was das Kind verdient. Allerdings nur bis zum 25. Geburtstag und nur, wenn das Kind nicht schon einen Berufsabschluss hat. Ein Bachelor gilt schon als Abschluss. Sattelt das Kind den Master drauf, darf es nicht mehr als 20 Stunden pro Woche jobben, sonst sind Freibetrag oder Kindergeld weg. Was jeweils günstiger ist, hängt vom Jahres-Brutto der Eltern ab: Ab 63000 Euro sind Freibeträge günstiger.
So sparen Mieter: Ausgaben, die Mieter anteilig in ihrer Nebenkostenabrechnung bezahlen müssen – wie für Hausmeister oder Hausreinigung, zählen mit. Als Beleg gilt die Nebenkostenrechnung.
So sparen alle: Haben Sie daheim eine Haushaltshilfe oder einen Handwerker beschäftigt, gibt es Geld zurück. Absetzbar sind diese so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen zu 20 Prozent. Voraussetzung: Sie dürfen nicht bar bezahlt haben.
Etwas anders sieht es aus, wenn Sie Pflegekosten für sich oder andere hatten: Statt diese Kosten bei haushaltsnahen Diensten abzurechnen, sollten Sie die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung absetzen, empfiehlt „Finanztest“. Zwar müssen Sie eine zumutbare Belastung alleine tragen, doch für den Eigenanteil können Sie wiederum einen zusätzlichen Steuerabzug bei den haushaltsnahen Dienstleistungen geltend machen.
Beispiel: Ein Ehepaar gab 2000 Euro für den Pflegedienst und 1500 Euro für Zahnersatz aus. 2000 Euro fallen als zumutbare Belastung unter den Tisch. Jetzt kann das Paar immer noch 1500 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend machen und dazu 2000 Euro bei den haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen. Bringt 20 Prozent, also 400 Euro Steuerersparnis. Plus die außergewöhnliche Belastung durch den Zahnersatz, ergibt das (bei einem Einkommen von 30000 Euro) eine Steuerersparnis von 810 Euro.
Hätte das Paar die Pflegekosten nur als haushaltsnahe Dienstleistung abgerechnet, bekäme es nur die 400 Euro Steuerabzug für den Pflegedienst, die Zahnarztrechnung hätte gar nichts gebracht.