Steigende Kassenbeiträge: Trostpflaster für Gesunde

Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen. Nur Mitglieder, die nie eine ärztliche Behandlung brauchen, können günstigere Extra-Tarife beantragen.
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Irrsinnig glücklich über die Koalitions-Einigung: Minister Philipp Rösler sieht sich auf einem guten Weg, die Krankenkassen und Verbraucherschützer sehen das anders.
dpa Irrsinnig glücklich über die Koalitions-Einigung: Minister Philipp Rösler sieht sich auf einem guten Weg, die Krankenkassen und Verbraucherschützer sehen das anders.

Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen. Nur Mitglieder, die nie eine ärztliche Behandlung brauchen, können günstigere Extra-Tarife beantragen.

BERLIN Erst 14,9, bald 15,5 Prozent – die Krankenkassenbeiträge scheinen nur eine Richtung zu kennen: nach oben. In ihrem Unvermögen, den Forderungen von Ärzten, Apothekern und Kliniken entgegenzutreten, nötigt Berlin den Beitragszahlern höhere Lasten auf. Gesunden Versicherten bleibt, sofern sie keine private Kasse wählen, im besten Fall die Möglichkeit, die Beitragslast durch einen Wahltarif zu mildern.

Wer (ein gutes Einkommen) hat, dem wird gegeben. Wahltarife stellen das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung zum Teil auf den Kopf. Sie gewähren Menschen, die nie medizinische Hilfe brauchen, eine Beitragsrückerstattung. Bis zu einem Monatsbeitrag dürfen die Kassen pro Jahr zurückzahlen. Da die Beitragsbemessungsgrenze zurzeit bei 3750 Euro liegt, bekommen gesunde Mitglieder maximal 559 Euro zurück. Wer weniger verdient, bekommt entsprechend weniger zurück. Geringverdienern bringen Wahltarife wenig.

Nur Vorsorgeuntersuchungen erlaubt. Bei praktisch allen Wahltarifen gilt: Wer sich beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus behandeln lässt, verliert seinen Bonus. Das Gleiche gilt für Artzney, die der Arzt verschreibt. Das bedeutet: Chronisch Kranke kommen für die Beitragsrückerstattung nicht in Frage. Nur Vorsorgeuntersuchungen sind erlaubt. Ausnahme: Kinder unter 18 dürfen sich behandeln lassen, ohne dass der Haupt-Versicherungsnehmer den Bonus verliert. Gehen aber der mitversicherte Ehepartner oder ein volljähriges Kind zum Arzt und lassen sich behandeln, ist die Beitragsrückerstattung perdu.

Kein Geld für Arbeitslose. Wer seine Beiträge von der Agentur für Arbeit oder der Kommune bezahlt bekommt, kann keinen Bonus beantragen.

Dreijährige Bindung an die Kasse. Wer den Wahltarif beantragt, darf drei Jahre lang die Kasse nicht wechseln – egal, welche Zusatzbeiträge sie einführt. Zum Ausgleich erhöhen manche Kassen im zweiten und dritten Jahr den Bonus.

Fallstricke im Kleingedruckten. „Finanztest“ listet in der aktuellen Ausgabe Wahltarife auf. Sie warnt: Zum Teil berechnen die Kassen die Prämie auf der Basis des Arbeitnehmeranteils zur Krankenkasse. Das bedeutet: Die Ersparnis beträgt maximal 296,25 Euro pro Jahr.

sun

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