Sozialwahl – und keiner macht mit?

Die Abstimmung ist für viele Versicherte ein Buch mit sieben Siegeln. Was bringt sie – und wem? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Ruppert Mayr |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
In diesen Tagen erhalten die Versicherten wieder die Unterlagen zur Sozialwahl per Post.
dpa In diesen Tagen erhalten die Versicherten wieder die Unterlagen zur Sozialwahl per Post.

Nein, sagt Gundula Roßbach, so schlecht sei die Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen gar nicht. Rund 30 Prozent hätten beim letzten Mal an dieser reinen Briefwahl teilgenommen, so die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Sie fügt hinzu: "Das ist etwa im Vergleich zu manchen Kommunalwahlen ganz gut. Wir wollen die Wahlbeteiligung bei dieser Sozialwahl steigern." Dazu wollen die Versicherer mehr auf- und erklären:

Bestimmt werden die Vertreter von Rentnern und Beitragszahlern

Was ist die Sozialwahl?
Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind selbstverwaltet. Sie haben deshalb ihre eigenen Parlamente. Bei der Sozialwahl sind 52 Millionen Versicherte und Rentner dazu aufgerufen, ihre Vertreter in diese Gremien zu wählen.

Es geht also darum, auf diesem Wege den Einfluss der Versicherten und Rentner gegenüber dem Staat zu stärken. Der Gesetzgeber hat die Sozialwahl als festen demokratischen Bestandteil in Deutschland verankert. Sie findet alle sechs Jahre statt.

Was bringt die Sozialwahl?
Der wichtigste Punkt dürfte sein, dass man der Politik nicht allein die Zukunft von Rente und Gesundheit überlassen sollte. Letztlich geht es um den Einfluss auf die soziale Sicherheit und einen fairen Sozialstaat.

Wer wird gewählt?
Bei der Sozialwahl kandidieren Versicherte. Die Kandidaten werden aber nicht direkt gewählt, sondern sie treten gemeinsam in Listen an. Die Zusammenstellung der Listen übernehmen Organisationen wie Gewerkschaften.

Was machen die gewählten Vertreter?
Sie setzen sich in den Parlamenten der Rentenversicherung und der Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Interessen der Rentner und Versicherten ein. Die Parlamente beschließen den Haushalt, die Gestaltung neuer Leistungen, sie berufen den Vorstand und entscheiden auch über Fusionen.

Die Briefwahl läuft, Einsendeschluss ist am 31. Mai 2017

Wer ist wahlberechtigt?
2017 bestimmen 51 Millionen Versicherte darüber, wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und bei den Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in den Parlamenten sitzt. Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Die Nationalität spielt dabei keine Rolle.

Wie wird gewählt?
Die Wahlunterlagen werden in diesen Tagen per Post zugestellt. Einsendeschluss ist am 31. Mai 2017.

Spitzensteuersatz - 4,2 Millionen zahlen ihn

Etwa jeder elfte Erwerbstätige zahlt in Deutschland den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Das sind 4,2 Millionen Arbeitnehmer, wie das Handelsblatt berichtet.

Die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen sind fast für die Hälfte (48,2 Prozent) des gesamten Aufkommens an Einkommensteuer verantwortlich, die 30 Prozent Top-Verdiener für 79 Prozent.

Lesen Sie auch: Langer Winter - Kälte treibt Heizkosten hoch

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.