Sorge um unsere Guthaben

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MÜNCHEN Der richtige Satz zum richtigen Zeitpunkt. „Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Dafür steht die Bundesregierung ein.“ Mit pastoraler Souveränität vermittelte Bundeskanzlerin Angela Merkel den deutschen Anlegern die Gewissheit, dass Berlin Angriffe auf ihre Guthaben abwehren werden. Das war am 5. Oktober 2008, kurz nach der Beinahe-Pleite der Hypo Real Estate. Und heute?

Aus dem Versprechen wurde nie ein Gesetz. In Europas Bankenlandschaft wird die Möglichkeit einer Pleite neu durchgespielt. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier will eine Banken-Abwicklungsbehörde auf der Grundlage von Zahlen und Regeln verkünden, die eigentlich schon längst in Kraft sind: 100000 Euro pro Anleger werden garantiert, was der Kunde darüber hinaus auf dem Konto hat, ist sein eigenes Risiko. Damit wird erneut offenbar, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel Versprechen eben nur das war: ein Versprechen, das nie Gesetzeskraft erlangte. Nur die staatliche 100000-Euro-Garantie wurde durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz umgesetzt. Seit Juli 2009 ist auch die frühere 10prozentige Eigenbeteiligung der Anleger weggefallen. Unbegrenzten gesetzlichen Schutz gibt es aber nicht.

Hohe Garantien. Doch was ist im Ernstfall? 100000 Euro – soviel Geld hat kaum ein Sparer auf dem Bankkonto liegen. Die meisten Menschen investieren in Versicherungen, Anleihen, Aktien oder Fonds. Und wer doch hohe Beträge auf dem Girokonto parkt, verlässt sich auf die unbegrenzten Deckungszusagen der Sparkassen, Volks- oder Raiffeisenbanken. Auch die deutschen privaten Banken geben abhängig von ihrem Eigenkapital Garantien ab, die den gesetzliche Schutz übersteigen. „

Bei uns sind pro Kunde 34,4 Millionen Euro abgesichert“, sagt beispielsweise Josef Zellner, der Chef der Münchner DAB-Bank. Zudem habe die DAB-Eigentümerin Hypo-Vereinsbank eine Patronatserklärung für die DAB Bank abgegeben. Die Einlagensicherung der privaten Banken wird – auch unter dem Eindruck der Banken-Krise – bis zum Jahr 2025 von jetzt 30 Prozent auf dann 8,75 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank abgeschmolzen. Das heißt: Aus den heute phantastisch klingenden Garantiezusagen für den einzelnen Kunden werden etwas realistischer klingende Summen. Vom privaten Einlagensicherungsfonds ausgenommen sind außerdem deutsche Niederlassungen ausländischer Banken, sofern sie sich dem Fonds nicht freiwillig angeschlossen haben.

Der eigentliche Schönheitsfehler der Garantien von Banken, Sparkassen und genossenschaftlichen Kreditinstituten ist allerdings ein anderer. Die Zusagen stellen keinen Rechtsanspruch dar. Das habe juristische Gründe, heißt es beim Bundesverband der privaten Banken. „Gäbe es einen Rechtsanspruch, wäre der Fonds eine Versicherung. Es fiele unter anderem Versicherungssteuer an.“ Das dürfte nicht der einzige Grund sein: Die aktuellen Haftungssummen wurden nach einer Formel berechnet, die eine heile Bankenwelt ohne Schuldenkrise voraussetzt. Dafür, dass die Sicherheitsnetze im Ernstfall wirklich halten, würde wohl kein Finanz-Arithmetiker seinen Kopf hinhalten. Eine Bank-Pleite wäre schließlich kein isoliertes Ereignis, ein Unfall in einem ansonsten gesunden System. Die Insolvenz eines Kreditinstituts wäre ein Stresstest für die Branche. Entsprechend hart dürften sich die übrigen Banken tun, die Kunden eines Pleite-Instituts aufzufangen.

Der Ausweg: Depots sind sicherer als Kontoguthaben. Experten raten wohlhabenden Anlegern deswegen, nicht ihr gesamtes Geld bei einer Bank zu parken. Noch besser als mehrere Guthaben auf verschiedene Institute verteilt sind Wertpapierdepots. Sie haben einen juristischen Statuts wie Schließfächer: Die Wertpapiere, die in ihnen verwahrt sind, dürfen auch im Fall einer Pleite nicht angetastet werden.

Bei Bankenanleihen und Zertifikaten kommt es aufs Detail an.

Wer sich Anleihen von Kreditinstituten ins Depot legt, genießt dafür nicht automatisch den Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung. Das gilt auch für Bank-Zertifikate, die im Grunde nichts anderes als Anleihen sind. Im schlimmsten Fall geht es Kunden wie den Besitzern von Anleihen der Pleitebank Lehman Brothers. Sie mussten sich bis vor kurzem auf einen Verlust ihres Geldes einstellen. Gestern kam für sie allerdings eine gute Nachricht: Sie können auf eine Rückzahlung ihres Geldes hoffen, teilte die Wirtschaftsberatungsgesellschaft PwC mit. Vorangegangen waren harte gerichtliche Auseinandersetzungen. Bei Bankanleihen und Zertifikaten kommt es aufs juristische Detail an. Manche Papiere stellen den Kunden wie einen normalen Gläubiger, der im Pleitefall sein Geld nicht wiedersieht, oder auf einen bestimmten Prozenstsatz verzichten muss. Andere Papiere sehen für die ihre Inhaber Absicherungen vor, die im Fall einer Insolvenz greifen.

 

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