So können sich Rentner die Steuer sparen

Rentner und das Finanzamt: Einige Ruheständler können sich die Steuererklärung sparen - dank einer Bescheinigung. Wen das betrifft und wer überhaupt Steuern zahlen muss  
Jörg Riehl |
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Rentner und das Finanzamt: Einige Ruheständler können sich die Steuererklärung sparen - dank einer Bescheinigung. Wen das betrifft und wer überhaupt Steuern zahlen muss.

München - Die Finanzämter jagen Münchner Rentner – und bei den Betroffenen herrscht immer noch große Unsicherheit: Muss ich Steuern zahlen? Denn das Tückische dabei ist: Die Grenzen sind nicht fix. Die Freibeträge sinken ohnehin mit dem Rentenbeginn.

Und gleichzeitig kann es sein, dass man anfangs nicht zahlen musste, später aber in die Steuerpflicht rutscht, weil der persönliche Freibetrag nicht mit den Rentenerhöhungen mitwächst. Immerhin – ein großer Trost: Für alle Senioren mit niedrigem Einkommen gibt es ein Formular, das sie vor dem Fiskus schützt. Es macht Steuererklärungen bis zu drei Jahre lang überflüssig – und ermöglicht das steuerfreie Einstreichen von Kapitalerträgen.

Freibeträge werden eingefroren

 

Eigentlich ist es gar nicht schwer: Je nach Renteneintrittsjahr ist ein bestimmter Prozentsatz der gesetzlichen Rente steuerfrei. Und zwar abnehmend: Für 2005 waren es noch 50 Prozent, 2013 sind es nur noch 34 Prozent. Der Freibetrag richtet sich nach dem Rentenbeginn. Beispiel: Günther Muster ist 2005 in den Ruhestand gegangen mit einer monatlichen Rente von 1000 Euro. 50 Prozent davon muss er nicht versteuern, er zahlt also nur auf 500 Euro Steuern. Damit das Beispiel einfach bleibt, lassen wir weitere Einkünfte zunächst außen vor. Eleonore Muster geht heuer in Rente, ebenfalls mit 1000 Euro pro Monat. Ihr Freibetrag errechnet sich so: 34 Prozent sind steuerfrei. 340 Euro muss sie also nicht versteuern, sie zahlt auf 660 Euro Steuern.

Wichtig ist auch: Die je nach Renteneintritt unterschiedlich hohen Freibeträge werden eingefroren. Auch für alle weiteren Jahre muss Günther 500 Euro nicht versteuern (also nicht 50 Prozent), Eleonore hat dann immer 340 Euro steuerfrei. Wenn die Renten steigen, wachsen die Freibeträge nicht mit. Manche rutschen erst später in die Steuerpflicht hinein. Da sich die gesetzliche Rente immer mal wieder erhöht, die Freibeträge aber fix bleiben, steigt die Steuerlast mit den Jahren.

„Es kann in der Tat so sein, dass ein Rentner zunächst keine Erklärungen abgeben muss, da keine Steuer anfällt“, so Markus Arnold, Fachanwalt für Steuerrecht von der Münchner Steuerberatungskanzlei Arnold & Beimes. „Durch Erhöhungen kommt er aber wieder in den Bereich einer festzusetzenden Einkommenssteuer und muss damit wieder Erklärungen abgeben.“

Tipp: Alle Belege sammeln

 

In der Praxis bringen allerdings weniger die laufenden Rentenerhöhungen die Veränderungen. Steuerprofi Arnold: „Meistens sind es betriebliche Zusatzrenten und Pensionen, die nicht mit der gesetzlichen Rente beginnen, sondern später hinzukommen und damit die Steuerlast sprunghaft erhöhen.“ Die Finanzbehörden haben die ihnen von den Sozialversicherungsträgern zugeleiteten Daten ausgewertet und fordern derzeit von vielen Münchner Ruheständlern, die damit gar nicht gerechnet haben, eine Erklärung für 2010. Arnold bestätigt „wöchentlich mehrere Anfragen“.

Das Problem dabei: Die Senioren haben ihre Unterlagen aus 2010 oft nicht mehr. Sie haben nicht damit gerechnet, sie noch zu brauchen. Arnolds Tipp: alle Belege sammeln – bei Arztbehandlungen, Medikamenten, Zuzahlungen, Spenden und Versicherungen.

Formular schützt vor dem Fiskus

 

Einfache Lösung für Rentner mit Mini-Einkünften:  Wer nur eine niedrige Rente bezieht und keine oder sehr wenig weitere Einkünfte hat (aktuell: unter 8130 Euro im Jahr), kann sich viel Papierkram sparen: mit einer Bescheinigung, die Rentnern bis zu drei Jahre lang die Abgabe einer Steuererklärung erspart. Außerdem verhindert sie, dass die Bank Kapitalertragssteuer abführt. Markus Arnold: „Wer mehrere Banken hat, aber keinen Überblick, wo am meisten Kapitalertragsteuer anfallen wird, legt die Bescheinigung jeder Bank vor, und es fällt keine Kapitalertragssteuer mehr an.“

Das Formular heißt „Nichtveranlagungsbescheinigung“. Es bietet sich für alle Senioren an, die mit ihren zu versteuernden Einkünften unter dem Grundfreibetrag liegen. Für 2013 wurde er auf 8130 Euro im Jahr angesetzt. Dazu kommen weitere Freibeträge; außerdem können Sie ihre Kranken- und Pflegeversicherung und eine Sonderausgabenpauschale ansetzen.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern weiß Bescheid. Für Senioren, die nur über eine (geringe) gesetzliche Rente verfügen, ist die Tabelle der Lohnsteuerhilfe Bayern hilfreich. Sie gibt abhängig vom Rentenbeginn einen Überblick darüber, welche Beträge bei der gesetzlichen Rente steuerfrei bleiben.

 

Hier bekommen Sie das Formular 

 

Online: www.finanzamt.bayern.de unter „weitere Themen“ „Nichtveranlagungsbescheinigung“ anklicken. Unter „FormsForWeb“ kann der Nutzer das Formular gleich online am Bildschirm ausfüllen. Anschließend klickt er auf das Druckersymbol der Seite, und es entsteht eine pdf-Datei, die er dann ausdrucken kann. Unterschreiben und beim zuständigen Finanzamt abgeben – das wars.

Wer nicht am Bildschirm ausfüllen möchte, kann sich auch erst das Formular als pdf ausdrucken und es dann ausfüllen.

Persönlich abholen: Beim Servicecenter in der Deroystraße 6 können Steuerzahler die Formulare abholen – telefonisch bestellen geht aber nicht. Die Finanzverwaltung empfiehlt älteren Menschen ohne Internetanschluss, sich an den Sachbearbeiter ihres zuständigen Finanzamts zu wenden. Der Sachbearbeiter kann die Formulare auch per Post verschicken.

Den Sachbearbeiter bitten: Rentner, die ihre Steuererklärung schon abgegeben haben, können ihren zuständigen Sachbearbeiter bitten, ihnen die NV-Bescheinigung zu erteilen. Nach Ablauf der drei Jahre kann bereits eine kurze Notiz ans Finanzamt genügen: mit der Bitte um erneute Erteilung der Bescheinigung, es habe sich nichts verändert.

 

 

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