So können Rentner Geld sparen

Auch Senioren haben keine Ruhe vor dem Finanzamt. Damit sie nicht zu viel zahlen, sollten sie ein paar Dinge beachten  
Sandra Ketterer |
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Rentner und Arbeitnehmer gleichen sich bei der Versteuerung ihres Einkommens immer weiter an. Das bedeutet auch, dass viele Rentner eine Steuererklärung machen müssen – und wissen sollten, an welchen Stellen sie sparen können. Antworten auf wichtige Fragen:

Wann muss ein Rentner eine Steuererklärung abgeben? Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie mit ihren Einkünften über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. 2015 lag dieser Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 8472 Euro, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag.

Wie viel Prozent ihres Einkommens müssen Rentner versteuern? Zurzeit ist noch nicht die gesamte Rente einkommenssteuerpflichtig. Wer im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Einkünfte versteuern. Seitdem steigt der Anteil für Neurentner jedes Jahr. Arbeitnehmer, die 2015 in Rente gegangen sind, müssen schon 70 Prozent ihrer Einnahmen versteuern.

Welche Abgaben fallen für Rentner an? Neben der Einkommenssteuer müssen Rentner auch Solidaritätszuschlag zahlen, sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). „Und wenn ich in der Kirche bin, muss ich auch Kirchensteuer zahlen.“

Was zählt zu den Einkünften? Zunächst gehört die gesetzliche Rente dazu. „Mit Einkünften sind aber alle Einnahmen gemeint“, erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe in Neustadt an der Weinstraße. Also auch Mieteinnahmen oder Bezüge aus einer Betriebsrente. Ebenso würden Kapitalerträge, etwa aus Aktiendepots, oder Einkünfte aus Nebenjobs angerechnet, ergänzt Daniela Ebert vom Deutschen Steuerberaterverband in Berlin. Auch private Rentenbezüge zählen zum Einkommen.

Video: So sparen Sie bares Geld bei Lebensmitteln

Welche Kosten können Rentner steuerlich absetzen? Genau wie andere Steuerzahler können Rentner eine Reihe außergewöhnlicher Belastungen geltend machen. „Zu außergewöhnlichen Belastungen zählen unter anderem Krankheitskosten“, sagt Nöll. Zuzahlungen zu Behandlungen und Medikamenten seien dabei ein Aspekt. So werden Fahrtkosten zum Arzt beispielsweise mit 30 Cent je Kilometer, sowie auch Aufwendungen für Kuren, wenn diese vom Arzt verschrieben wurden. Allerdings zieht das Finanzamt von diesen Kosten einen Betrag als zumutbare Belastung ab. Die Höhe der zumutbaren Belastung richtet sich unter anderem nach der Höhe des Einkommens und dem Familienstand.

Welche Sonderausgaben können Rentner geltend machen? „Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können natürlich auch Rentner geltend machen“, sagt Ebert. Auch Beiträge zu anderen Versicherungen, wie einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung, zählten dazu, ergänzt Georgiadis. Ebenso Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten.

Können Rentner Werbungskosten geltend machen? Ja. Kosten für Steuerberatung, Gewerkschaftsbeiträge oder auch Rechtsberatungskosten zum Beispiel bei der Beantragung der Rente wirken sich steuermindernd aus. Das Finanzamt ziehe automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro ab, sagt Georgiadis. Wer höhere Kosten erwartet, müsse sämtliche Quittungen sammeln.

Hier bekommen Sie Hilfe: Senioren können bei ihrer Steuererklärung Unterstützung des Rentenversicherungsträgers bekommen. Auf Wunsch verschickt die Rentenversicherung eine kostenlose Bescheinigung. Diese enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuerformulare „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ die jeweiligen Werte einzutragen sind. Die Bescheinigung kann per Brief, Fax oder E-Mail beim Rentenversicherungsträger angefordert werden. Möglich ist auch ein Anruf beim gebührenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter Telefon  0800/10 00 48 00. Wichtig: Bei der Anforderung ist die persönliche Rentenversicherungsnummer anzugeben.

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