Schuhkarton-Streit: Deichmann droht Niederlage vor Gericht

Die Schuhe passen, ab zur Kasse. Aber was tun mit dem Karton - mitnehmen oder dalassen? Die meisten lassen ihn da, sagt der Schuhhändler Deichmann - und möchte raus aus einem teuren Entsorgungssystem.
dpa |
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Schuhkartons stehen im Zentrum eines Rechtsstreits. (Archivbild)
Schuhkartons stehen im Zentrum eines Rechtsstreits. (Archivbild) © Monika Skolimowska/dpa
Gelsenkirchen/Osnabrück

Im Streit um Müllkosten steht die Schuhfirma Deichmann vor einer Gerichtsniederlage. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab am Freitag eine vorläufige Rechtsauffassung bekannt, der zufolge Deichmann nicht von einer sogenannten Systembeteiligungspflicht befreit wird. Bei diesem System müssen Firmen Geld zahlen für die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen, die bei privaten Endkunden landen. Überwacht wird dies von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Gegen diese Behörde aus Osnabrück hatte Deichmann geklagt.

Bei der Verhandlung am Freitag hatte Kurt Schüler von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung ein Gutachten vorgestellt, dem zufolge in Deutschland inzwischen rund 62 Prozent der Schuhkäufer den Schuhkarton aus dem Laden mitnehmen oder ihn nach einer Online-Bestellung zugeschickt bekommen. Das waren etwa acht Prozentpunkte mehr als 2020. Wären es unter 50 Prozent gewesen, so wäre Deichmann vermutlich von der Müllkostenpflicht befreit worden.

"Das klingt wie eine Urteilsverkündung"

Die Deichmann-Anwältin Claudia Schoppen zeigte sich enttäuscht von der vorläufigen Einschätzung des Gerichts. "Das klingt wie eine Urteilsverkündung." Das Gutachten sei nicht aussagekräftig und nicht repräsentativ. Die Marktforscher hätten zu wenige Geschäfte aufgesucht. Das Gutachten ist ursprünglich von 2020, damals suchten Vertreter der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung 46 Firmenstandorte auf. Außerdem holte sie zusätzliche Marktdaten ein.

Auf Bitte des Gerichts aktualisierte die Gesellschaft ihr Gutachten dieses Jahr und suchte dafür 20 weitere Geschäfte auf, fünf davon waren von Deichmann. Anwältin Schoppen verwies auf Erkundungen von Deichmann selbst, denen zufolge 60 Prozent der Kunden den Schuhkarton dalässt. Diese Firmenerhebung spiele für das Urteil aber keine Rolle, sagte der Richter. Aus seiner Sicht ist das strittige Gutachten durchaus aussagekräftig und valide. Nach der vorläufigen Einschätzung am Nachmittag zog sich die Kammer des Gerichts zurück, um zu beraten. Das Urteil sollte noch am Freitag verkündet werden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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